Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren: Gemeinde Hochdorf

Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren: Gemeinde Hochdorf

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Hochdorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
info
Vorlesen

Hauptbereich

Bauleitpläne der Gemeinde Hochdorf im Beteiligungsverfahren

Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Bismarckstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Hochdorf hat am 08.12.2020 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Bismarckstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) gefasst. Im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Abgrenzung des Geltungsbereichs

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2023 die Änderung des Geltungsbereichs beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Bismarckstraße“ wurde gegenüber der Abgrenzung aus dem Aufstellungsbeschluss wie folgt angepasst:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Bismarckstraße“ liegt im südlichen Bereich des dreiecksförmigen offenen Blocks zwischen Bismarckstraße im Westen, der Ziegelhofstraße im Osten und der Friedenstraße im Norden.

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 0,23 ha und wird wie folgt begrenzt (im Uhrzeigersinn):

  • im Norden, Osten und Süden durch die Flurstücksgrenzen des Flurstücks Nr. 1853/1,
  • im Westen vom östlichen Gehwegrand der Straße „Bismarckstraße“ im Bereich des Wohngebäudes Bismarckstraße 2 zwischen den Flurstücken Nr. 1853/2 (im Norden) und Nr. 149/1 (im Süden)

Er umfasst damit die folgenden Flurstücke der Gemarkung Hochdorf:  Nr. 1853/1 und einen Teilbereich des Flurstücks Nr. 1853 (Bismarckstraße).

Die Änderung des Geltungsbereichs wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

 

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

 

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2023 den Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Bismarckstraße“ (Fassung vom 02.10.2023) gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften wird mit Begründung (Entwurf) in der Zeit

vom 13.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023

im Internet veröffentlicht.Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die Unterlagen des Bebauungsplan-Entwurfs sind unter der Internet-Adresse www.hochdorf.de (unter der Rubrik „Bauen & Wohnen“, „Bauleitpläne der Gemeinde Hochdorf im Beteiligungsverfahren“) während der Dauer der Veröffentlichungsfrist eingestellt.

 

Zusätzlich sind die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Hochdorf, Kirchheimer Straße 53, im Eingangsfoyer während der üblichen Dienststunden

•          Montag:          8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr

•          Dienstag:        8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

•          Mittwoch:       8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

•          Donnerstag:    8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

•          Freitag:            8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

öffentlich ausgelegt.

 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf per E-Mail an info@hochdorf.de übermittelt werden.  Bei Bedarf können diese auch mündlich zur Niederschrift vorgebracht oder auf postalischem Weg eingereicht werden (Gemeinde Hochdorf, Kirchheimer Straße 53, 73269 Hochdorf). Es besteht auch die Möglichkeit, Stellungnahmen digital bei dem Planungsbüro schreiberplan (Stuttgart) unter der E-Mail-Adresse planung@schreiberplan.de einzureichen.

 

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift der Verfasserin bzw. des Verfassers zweckmäßig.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

   

Anlass, Ziele und Zwecke der Planung

 

Aufgrund des bestehenden dringenden Bedarfs an Wohnraum in Hochdorf, betreibt die Gemeinde bereits seit mehreren Jahren eine intensive Innenentwicklung. In diesem Sinne soll eine Nachverdichtung im südlichen Innenbereich des offenen Wohnblocks zwischen Bismarckstraße und Ziegelhofstraße für Familienwohnen ermöglicht werden.

Das bestehende Wohngebäude Bismarckstraße kann aufgrund seines baulichen Zustands nicht erhalten werden. Nach Abbruch des Gebäudes können die privaten Flächen einer neuen Bebauung, sowohl entlang der Bismarckstraße als auch in dem dahinterliegenden Bereich, zugeführt werden.

Das Büro schreiberplan aus Stuttgart hat einen Städtebaulichen Entwurf erstellt, welcher die Errichtung von drei Reihenhäusern, einem Doppel- und einem Einfamilienhaus vorsieht. Die Erschließung des hinteren Bereichs soll über eine neue öffentliche Straße erfolgen. Ziel ist eine behutsame Nachverdichtung, die den Zielen des fortgeschriebenen Ortsentwicklungskonzepts Hochdorf 2035 zur Schaffung von Wohnraum entspricht.

Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Erschließung im Sinne des Städtebaulichen Entwurfs zu erzielen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

 

Hochdorf, den 30.10.2023

 

Gerhard Kuttler

Bürgermeister

 

- Bebauungsplan "Bismarckstraße"

- Begründung

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Gemeinde Hochdorf.