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Warum ein Ortsentwicklungskonzept?
Planen bedeutet, auf Grundlage von bestehenden Verhältnissen Entwicklungen aufzuzeigen.
Einfache Fragestellungen lassen sich oft ohne aufwändige Planungsprozesse schnell beantworten. Manchmal sind solche einfachen Antworten aber einseitig interessengeleitet und lassen Konsequenzen, die dem Einzelinteresse möglicherweise entgegenstehen, außer Acht. Gelegentlich sind es auch vermeintliche Sachzwänge, die eine Entscheidung alternativlos erscheinen lassen, weil die sogenannten Sachzwänge nicht hinterfragt wurden.
Die Entwicklung eines Ortes und seiner umgebenden Landschaft ist immer ein höchst komplexes Aufgabenfeld, in dem es keine einfachen und vom großen Ganzen losgelösten Antworten gibt. Mehr noch: kurzsichtige Einzelentscheidungen können die Entwicklungspotenziale einer Ortschaft nachteilig beeinflussen oder deren Entwicklung gar verhindern.
Vorausschauende Planung kann helfen, Fehlentwicklungen zu vermeiden. Einzelfragen werden in das systematische Gefüge eines Entwicklungskonzepts eingespeist und dann im Kontext zu anderen relevanten Entwicklungszielen betrachtet. Diese Vorgehensweise gibt den alltäglichen Entscheidungen einen transparenten und zukunftssicheren Hintergrund. In einer demokratischen Gesellschaft entsteht Planung unter Mitwirkung der Öffentlichkeit, ihre Hintergründe sind jedermann zugänglich.
Planung soll in diesem Zusammenhang einen Kompass zeigen, was die Gemeinschaft der Einwohner von Hochdorf für Ihren Ort will, welche Aspekte Sie für die Zukunft des Ortes als wichtig und richtig erachtet.
Planung zeigt also, wohin man will und gleichzeitig, wohin man nicht will.
Aus diesen Gründen hat die Gemeinde Hochdorf bereits in den Jahren 2012/2013 erstmalig ein Ortsentwicklungskonzept erstellt. Die Ziele und Ergebnisse des damaligen Planungsprozesses wurden seither verfolgt und Maßnahmen, die der Zielerreichung dienten, umgesetzt.
Doch Zeiten ändern sich und so ist es nach gut 10 Jahren an der Zeit, das Ortsentwicklungskonzept fortzuschreiben, auf die Entwicklungen der letzten Jahre zu reagieren, neue Leitbilder und Ziele zu definieren und darauf aufbauend, neue Maßnahmen zu entwickeln.
Diese Planung soll in den nächsten Monaten gemeinsam zwischen der Gemeindeverwaltung, dem Gemeinderat, der Bürgerschaft und den Stadtplanern erfolgen.
Das aktuelle Ortsentwicklungskonzept in Hochdorf hat sich als Zieljahr das Jahr 2035 gesetzt.
Dies erscheint wie ein langer Zeitraum. Doch um sich konkrete Maßnahmen vornehmen zu können, bedarf es trotz aller Unwägbarkeiten eines Zeitrahmens, innerhalb dessen die erarbeiteten Ziele erreicht werden sollen, d.h. die dazugehörenden Maßnahmen umgesetzt sein sollen. Steckt man diesen zu weit, besteht die Gefahr, dass man sich anfangs zu viel Zeit lässt und die gemeinsam erarbeiteten Vorhaben in Vergessenheit geraten. Liegt das Zieljahr in sehr kurzer Distanz, könnte schnell die Machbarkeit insgesamt in Frage gestellt werden. Für den gewählten Zeitrahmen bis zum Jahr 2035 spricht zum einen, dass wesentliche statistische Daten für diesen Zeitrahmen vorliegen oder mit noch hinlänglicher Wahrscheinlichkeit hochgerechnet werden können. Auch die "Zukunftsforschung" wagt sich durchaus an die Prognose beispielsweise zu gesellschaftlichen Veränderungen bezogen auf "soziale Milieus" oder zumindest auf "Megatrends" in Deutschland, Europa und der Welt. Mit Sicherheit sind bis zum Jahr 2035 und darüber hinaus technologische Entwicklungen zu erwarten, die erneut zu grundlegenden und unvorhersehbaren Veränderungen führen und genauso sicher wird die endliche Verfügbarkeit über natürliche Ressourcen auf der anderen Seite die Möglichkeiten begrenzen.
Wie funktioniert der Planungsprozess?
Da das Erscheinungsbild einer Kommune Ausdruck ihrer gesellschaftlichen Haltung ist, sollten bei der Findung und Formulierung von Zielen möglichst viele Meinungen aus der Bevölkerung einfließen können. Allerdings obliegt es der Planung bzw. der Politik, den Zielfindungsprozess zu strukturieren, um das Ergebnis in der Planung anwenden zu können. In diesem Zusammenhang kommt den demokratisch gewählten Vertretern der Bevölkerung eine entscheidende Bedeutung zu. Letztlich ist es der Gemeinderat, der den Planungsprozess eingeleitet hat und der nach Vorliegen des vorläufigen, mithilfe von Bürgerbeteiligung entstandenen Planungsergebnisses Stellung beziehen muss. Unter Berücksichtigung von Interessen, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung ggf. nicht vertreten waren, soll das gewählte Gremium gemeinsam mit den Planern so korrigieren und ergänzen, dass die Planung Bestand haben kann.
Konkret wird das "Ortsentwicklungskonzept Hochdorf 2035" in drei Stufen, die ineinander übergehen, entwickelt. Stufe eins dient dabei der Grundlagenermittlung und Bestandsanalyse durch das Büro schreiberplan. Dieser Schritt ist abgeschlossen und in einer Klausurtagung wurden zu unterschiedlichen Themenfeldern Leitbilder und übergeordnete Ziele für das Entwicklungskonzept durch den Gemeinderat definiert. In Stufe zwei wird der Planungsinput durch eine Informationsveranstaltung für die Bürger und anschließender Umfrage erfolgen, in denen die Leitbilder und Ziele des Gemeinderats diskutiert und von der Bürgerschaft kommentiert und ergänzt werden. In der dritten Stufe formuliert das Büro schreiberplan Maßnahmen, die anschließend erneut dem Gemeinderat und der Bürgerschaft zur Diskussion gestellt werden. Die gesammelten Informationen, inklusive einer Maßnahmenpriorisierung, werden in die Entwicklungsplanung durch das Büro schreiberplan eingearbeitet, und in ein Konzept transferiert. Dieses wird den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Gemeinderat schließlich vorgestellt und verabschiedet.
Es entsteht somit ein Wechselspiel zwischen Stadtplanern, dem Gemeinderat sowie den Bürgerinnen und Bürgern selbst. Dieses wird durch den gesamten Planungsprozess beibehalten, sodass sowohl die Leitbilder und Ziele, wie auch später die konkreten Maßnahmen unter Mitarbeit der Bürgerschaft entstehen. Die Planer bringen Impulse ein und ordnen den Prozess.
Wie geht man mit den Planungsergebnissen um?
Ein Ortsentwicklungskonzept ist zunächst eine unverbindliche und informelle Planung. Nur wenige Maßnahmen können aus dem Konzept unmittelbar realisiert werden. Zur Umsetzung dieser Planung sind in der Regel weitere Rechtsverfahren erforderlich, wie zum Beispiel die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan), Planfeststellungs- oder Wasserrechtsverfahren und sonstige einschlägige Fachplanungen. Insbesondere bleiben selbstverständlich alle Eigentumsrechte durch diese Planung unberührt. Niemand muss befürchten, dass aufgrund dieser Planung Maßnahmen beispielsweise auf Privatgrundstücken, womöglich gegen den Willen der Eigentümer, umgesetzt werden sollen. Hier gelten natürlich alle auch bisher angewandten Regeln.
Planungen sind einem ständigen Veränderungsdruck durch gesellschaftlichen Wandel ausgesetzt. Die Veränderung einzelner Rahmenbedingungen darf aber nicht jeweils Anlass werden, die einmal beschlossene Gesamtentwicklung in Frage zu stellen oder gar das ganze Konzept zu verwerfen. Planung muss offen sein für unerwartete Entwicklungen und muss letztlich solchen Veränderungen angepasst werden können. Eine Planung, die methodisch konsequent auf einem hierarchisch aufgebauten System beruht, kann bei Veränderung einzelner Rahmenbedingungen angepasst werden, ohne dass der bis dahin gegangene Weg umgekehrt oder abgebrochen werden müsste. Die Leitbilder werden nur sehr langfristig und wahrscheinlich nicht grundsätzlich in Frage zu stellen sein. Sollten Entwicklungsziele oder konkrete Maßnahmenplanungen aufgrund veränderter Verhältnisse nicht mehr erreichbar sein, sind diese neu zu formulieren oder zu ersetzen, ohne dass die Leitbilder damit an Aussagekraft verlieren. Für die Arbeit des Gemeinderats ist diese Sicherheit auch über mehrere Wahlperioden hinweg von größter Wichtigkeit, will man die städtebauliche und landschaftsplanerische Entwicklung nachhaltig positiv gestalten.