Tempo 30: Gemeinde Hochdorf

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Tempo 30 auf der Durchfahrtsstraße

Der KFZ-Verkehr ist mit ca. 20% des Gesamtausstoßes der drittgrößte Verursacher von Treibhausgas-Emissionen. Gleichzeitig ist der Individualverkehr auf der Straße eine nicht unerhebliche Lärmquelle.

Hochdorf ist durch seine Lage und die Ortsdurchfahrten in Richtung Plochingen, Roßwälden und Notzingen/Kirchheim Teck stark durch Transit- und Allgemeinverkehr betroffen. Es ist somit erklärtes Ziel der Gemeinde, die Belastungen der Bevölkerung durch dieses hohe Verkehrsaufkommen zu verringern. So wird die Gemeinde für ihre Bürger, aber auch für den Klimaschutz aktiv. Gerade durch die Reduktion von Emissionen, Lärm, Feinstaub und Treibhausgasen verspricht man sich hier positive Effekte. 

Es wird nach der Geschwindigkeitsreduzierung auf der Kirchheimer Straße auch eine vergleichbare Maßnahme auf der Roßwälder Straße zwischen Rathaus und Obeswiesenweg angestrebt.

Die Vorteile der Umsetzung überwiegen dabei in hohem Maße die Nachteile für den Verkehrsfluss.

  • Zum einen wird eine Lärmreduktion von durchschnittlich ca. 3 dB(A) erreicht.
  • Des Weiteren können Emissionen (CO2/NO2) um bis zu 10% eingespart werden.
  • Eine langsamere Geschwindigkeit führt zu einem größeren Schutz von Kindern und Verkehrsteilnehmern im Gemeindegebiet.

Gerade letzterer Punkt hat für die Strecke in Richtung Roßwälden besondere Bedeutung: Hier liegen in der Ortsmitte am Breitwiesenareal unsere Amalienresidenz für Senioren sowie unsere Grundschule, die beide ein erhöhtes Schutzbedürfnis aufweisen und durch diese Maßnahme besonders profitieren.

 

Tempo 30 auf der Durchfahrtsstraße

Die Gemeinde Hochdorf hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelt-einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) einen Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange erstellt.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23. Mai 2023 die Entwurfsfassung des Lärm-aktionsplanes und deren öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. In der Zeit vom 5. Juni 2023 bis 4. Juli 2023 lag der Entwurf öffentlich aus. Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange flossen in die Abwägung mit ein. In seiner Sitzung vom 21. November 2023 hat der Gemeinderat den Endbeschluss gefasst.

Die Endfassung des Lärmaktionsplanes finden Sie hier.