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Tageselternverein Kreis Esslingen e.V.
Tageselternverein Kreis Esslingen e.V.
Schülestraße 13
73230 Kirchheim unter Teck E-Mail: kirchheim(@)tev-kreis-es. Homepage: www.tev-kreis-es.de
Auf der Homepage des Tageselternvereins finden Sie die aktuellen Empfehlungen und Förderungen für die Eltern und die Kindertagespflegepersonen.
Familiäre Betreuung durch die Kindertagespflege
Neben unseren beiden kommunalen und den drei kirchlichen Kinderhäusern in Hochdorf, gibt es als zweite Säule das Angebot des Tageselternvereins. Die Gemeinde Hochdorf hat hierzu eine Kooperationsvereinbarung mit dem Tageselternverein Kreis Esslingen e.V. geschlossen. Der Tageselternverein Kreis Esslingen e.V. vermittelt geeignete Kindertagespflegepersonen nach § 23 SGB VIII für die Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren. Das Angebot ist besonders flexibel und ergänzt/ erweitert die institutionellen Betreuungsmöglichkeiten.
Die qualifizierte Kindertagespflegeperson bietet die Betreuung bei sich Zuhause, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen an. Für Kinder unter 3 Jahren ist die Kindertagespflege ein Betreuungsangebot, dass der Betreuung in einer Einrichtung gleichgestellt ist und Pflege, Erziehung und Bildung umfasst. Für die Kindergarten- und Schulkinder ist die Kindertagespflege ein ergänzendes Angebot.
Die Vermittlung der Tagespflegeperson erfolgt nach einem Beratungsgespräch. Dabei wird versucht, Ihren Wünschen gerecht zu werden, z.B. hinsichtlich der Betreuungszeiten, der Wohnortnähe, des pädagogischen Konzeptes oder der Ernährung.
Tagespflegepersonen arbeiten üblicherweise selbstständig und vereinbaren mit den Eltern ein Honorar für Ihre Tätigkeit. Der Landkreis Esslingen zahlt auf Antrag der Eltern eine Pauschale, je Betreuungsstunde, an die Tagespflegeperson. Die Eltern werden zu einem einkommensunabhängigen Kostenbeitrag herangezogen. Die Höhe des Beitrags hängt von der Anzahl der im Haushalt lebenden unter 18 jährigen Kinder ab. Ihre Gemeinde fördert die Kindertagespflegeperson zusätzlich durch Kostenerstattung.
Die Qualifizierung der Tagespflegeperson umfasst derzeit 300 Unterrichtsstunden, sowie die Regelmäßige Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen für Säuglinge und Kleinkinder. Eine Tagespflegeperson darf höchstens 5 Kinder gleichzeitig betreuen. Sie braucht die Pflegeerlaubnis, die das Kreisjugendamt erteilt. Die Tagespflegeperson arbeitet eng mit den Sozialpädagoginnen des Tageselternvereins zusammen.
Sie sind Tagespflegeperson?
Die Gemeinde Hochdorf fördert zusätzlich zur Förderung durch den Landkreis die Kindertagespflegeperson finanziell. Grundlage hierfür bildet die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Tageselternverein Kreis Esslingen e.V. und der Gemeinde Hochdorf.
Unten stehend finden Sie die entsprechenden Anträge:
Antrag: Platzpauschale (Microsoft Word Dokument, 138,50 KB, 22.07.2024)
Antrag: Anteilige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge (Microsoft Word Dokument, 38,20 KB, 22.07.2024)
Für die Urlaubs- und Krankheitstage, benötigen Sie in der Regel kein eigenes Antragsformular mehr. Hier senden Sie uns bitte den jeweils aktuellen Bescheid des Landratsamtes, Kreisjugendamt Esslingen zu.
Ihr Kontakt bei der Gemeinde Hochdorf:
Simone Gottwik Gemeinde Hochdorf Haupt- und Ordnungsamt Kinder und Jugend Koordination ehrenamtliche Flüchtlingshilfe Kirchheimer Str. 53 73269 Hochdorf Tel: 07153/ 5006-25 E-Mail: s.gottwik@hochdorf.de
Logo Tageselternverein 2022 mit Wiese (PDF-Dokument, 200,57 KB, 02.02.2024)