Friedhof: Gemeinde Hochdorf

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Friedhof
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Warum gibt es Friedhöfe?

Eine Beisetzung findet in Deutschland überwiegend auf dem Friedhof statt. Grund hierfür ist der sogenannte Friedhofszwang. Das Bestattungsgesetz schreibt vor, dass Verstorbene auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. Ausnahmen werden nur bei bestimmten Bestattungsarten gemacht. Ein Beispiel für eine solche Ausnahme ist die Seebestattung, bei der die Asche des Verstorbenen auf See beigesetzt wird. Die meisten Friedhöfe bieten unterschiedliche Grabarten wie zum Beispiel Reihengräber, Wahlgräber und Gräberfelder an.

Bei der Gestaltung von Friedhofsanlagen wird vor allem darauf geachtet, dass man einzelne Friedhofsteile, Grabfelder oder Gebäude über direkte Gehwege erreichen kann. 

Bestattungsmöglichkeiten

Auf dem Friedhof in Hochdorf gibt es folgende Bestattungsmöglichkeiten:

Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die häufigste Bestattungsart in Deutschland. Der Verstorbene wird in der Regel in einem Sarg in einem Reihen- oder Wahlgrab auf dem Friedhof beigesetzt.

Urnenbestattung

Bei der Urnenbestattung auch Feuerbestattung genannt wird der Verstorbene in einem Krematorium verbrannt. Die durch die Verbrennung entstehende Asche wird in einer Aschekapsel gesammelt und in eine Urne gegeben. Die Urne kann in einem Reihen- oder Wahlgrab auf dem Friedhof beigesetzt werden.

Baumbestattung

Bei der Baumbestattung wird die Urne nicht wie üblich in einem Reihen- oder Wahlgrab beigesetzt sondern in die Nähe eines Baumes.

Anonyme Bestattung

Die anonyme Bestattung wird auch oft als stillte Beisetzung bezeichnet. Bei dieser Bestattungsform wird die Asche in ein anonymes Grabfeld ohne Namenshinweis beigesetzt.

Grabarten

Unterschied zwischen Reihen- und Wahlgrab:

Reihengrab

  - Ruhezeit 20 Jahre
  - Ein Sarg pro Grabfeld, es können aber zusätzlich
     noch bis zu zwei Urnen pro Grabfeld beigesetzt
     werden, wenn die Ruhezeit von 20 Jahren nicht
     überschritten wird
  - Grabpflege durch Angehörige (Bepflanzung etc.)
  - Freie Wahl des Grabsteins
  - Keine Verlängerung möglich

Wahlgrab

  - Nutzungszeit 30 Jahre
  - Es können zwei Särge und zusätzlich bis zu
    vier Urnen beigesetzt werden
  - Verlängerung der Nutzungszeit möglich
     bei weiteren Bestattungen bzw. bei Ablauf der
     Nutzungszeit
  - Grabpflege durch Angehörige
  - Freie Wahl des Grabsteins