Gemeinde Hochdorf (Druckversion)
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Bauleitpläne der Gemeinde Hochdorf im Beteiligungsverfahren

Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Bismarckstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Hochdorf hat am 08.12.2020 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Bismarckstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) gefasst. Im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Abgrenzung des Geltungsbereichs

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2023 die Änderung des Geltungsbereichs beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Bismarckstraße“ wurde gegenüber der Abgrenzung aus dem Aufstellungsbeschluss wie folgt angepasst:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Bismarckstraße“ liegt im südlichen Bereich des dreiecksförmigen offenen Blocks zwischen Bismarckstraße im Westen, der Ziegelhofstraße im Osten und der Friedenstraße im Norden.

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 0,23 ha und wird wie folgt begrenzt (im Uhrzeigersinn):

  • im Norden, Osten und Süden durch die Flurstücksgrenzen des Flurstücks Nr. 1853/1,
  • im Westen vom östlichen Gehwegrand der Straße „Bismarckstraße“ im Bereich des Wohngebäudes Bismarckstraße 2 zwischen den Flurstücken Nr. 1853/2 (im Norden) und Nr. 149/1 (im Süden)

Er umfasst damit die folgenden Flurstücke der Gemarkung Hochdorf:  Nr. 1853/1 und einen Teilbereich des Flurstücks Nr. 1853 (Bismarckstraße).

Die Änderung des Geltungsbereichs wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

 

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

 

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2023 den Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Bismarckstraße“ (Fassung vom 02.10.2023) gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften wird mit Begründung (Entwurf) in der Zeit

vom 13.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023

im Internet veröffentlicht.Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die Unterlagen des Bebauungsplan-Entwurfs sind unter der Internet-Adresse www.hochdorf.de (unter der Rubrik „Bauen & Wohnen“, „Bauleitpläne der Gemeinde Hochdorf im Beteiligungsverfahren“) während der Dauer der Veröffentlichungsfrist eingestellt.

 

Zusätzlich sind die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Hochdorf, Kirchheimer Straße 53, im Eingangsfoyer während der üblichen Dienststunden

•          Montag:          8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr

•          Dienstag:        8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

•          Mittwoch:       8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

•          Donnerstag:    8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

•          Freitag:            8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

öffentlich ausgelegt.

 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf per E-Mail an info@hochdorf.de übermittelt werden.  Bei Bedarf können diese auch mündlich zur Niederschrift vorgebracht oder auf postalischem Weg eingereicht werden (Gemeinde Hochdorf, Kirchheimer Straße 53, 73269 Hochdorf). Es besteht auch die Möglichkeit, Stellungnahmen digital bei dem Planungsbüro schreiberplan (Stuttgart) unter der E-Mail-Adresse planung@schreiberplan.de einzureichen.

 

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift der Verfasserin bzw. des Verfassers zweckmäßig.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

   

Anlass, Ziele und Zwecke der Planung

 

Aufgrund des bestehenden dringenden Bedarfs an Wohnraum in Hochdorf, betreibt die Gemeinde bereits seit mehreren Jahren eine intensive Innenentwicklung. In diesem Sinne soll eine Nachverdichtung im südlichen Innenbereich des offenen Wohnblocks zwischen Bismarckstraße und Ziegelhofstraße für Familienwohnen ermöglicht werden.

Das bestehende Wohngebäude Bismarckstraße kann aufgrund seines baulichen Zustands nicht erhalten werden. Nach Abbruch des Gebäudes können die privaten Flächen einer neuen Bebauung, sowohl entlang der Bismarckstraße als auch in dem dahinterliegenden Bereich, zugeführt werden.

Das Büro schreiberplan aus Stuttgart hat einen Städtebaulichen Entwurf erstellt, welcher die Errichtung von drei Reihenhäusern, einem Doppel- und einem Einfamilienhaus vorsieht. Die Erschließung des hinteren Bereichs soll über eine neue öffentliche Straße erfolgen. Ziel ist eine behutsame Nachverdichtung, die den Zielen des fortgeschriebenen Ortsentwicklungskonzepts Hochdorf 2035 zur Schaffung von Wohnraum entspricht.

Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Erschließung im Sinne des Städtebaulichen Entwurfs zu erzielen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

 

Hochdorf, den 30.10.2023

 

Gerhard Kuttler

Bürgermeister

 

- Bebauungsplan "Bismarckstraße"

- Begründung

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Gemeinde Hochdorf.

Kontakt

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73269 Hochdorf
07153 5006-0
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info@hochdorf.de

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Gabriele Franzel
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Kirchheimer Straße 53
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