Rathaus News: Gemeinde Hochdorf

Rathaus News: Gemeinde Hochdorf

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Hochdorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Vorlesen

Hauptbereich

Infos zu den Wahlen am 09.06.2024

Autor: Stockburger
Artikel vom 05.06.2024

Aufgrund der Zeitnähe zum Wahltag können die Briefwahlunterlagen ab Mittwoch, den 05. Juni 2024, 12 Uhr bis Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr, nur noch durch persönliche Vorsprache oder mit Vollmacht im Rathaus beantragt werden.

Eine Postzustellung ist nicht mehr möglich!

 

Am Samstag, 8. Juni, ist die Wahlleitung von 10 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0172/7427265 erreichbar.

Hier kann Wahlberechtigten, die glaubhaft versichern, dass sie die beantragten Briefwahlunterlagen NICHT erhalten haben, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Wer wird gewählt

Bei der Kommunalwahl werden die Mitglieder des Gemeinderates, des Kreistages und der Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart neu gewählt. Bei der Europawahl wird das Europäische Parlament gewählt.

Wer darf wählen

Deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger wenn Sie am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind
  • seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden
  • oder als Wohnungslose ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der jeweiligen Körperschaft haben.

Wer darf gewählt werden

Deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger wenn Sie am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind
  • seit mindestens 3 Monaten in der betreffenden Gemeinde wohnhaft sind oder nach einem früheren Wegzug innerhalb von drei Jahren wieder in die Gemeinde zurückgezogen sind
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden

Briefwahl

Sie können entweder am Wahltag in das Wahlbüro kommen oder vorab Briefwahl beantragen. Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (zum Beispiel per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Den Link zur Beantragung der Briefwahl finden Sie hier.

 

Wahlbenachrichtigungen wurden zugestellt

Die Wahlbenachrichtigungen für die Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 wurden zwischenzeitlich zugestellt. Wer wahlberechtigt ist und bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich gerne im Rathaus, Bürgeramt Zimmer 2 oder telefonisch unter 07153/5006-22 oder 07153/5006-23 melden.

 

Briefwahlunterlagen im Bürgeramt erhältlich     

Wer kann Briefwahlunterlagen beantragen?

Wahlberechtigte können Briefwahl beantragen, wenn sie am Wahltag während der Wahlzeit nicht im Wahllokal wählen können oder wollen oder wenn sie ihre Wohnung in einen anderen Wahlbezirk (neuer Wohnort) verlegt und nicht in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnorts eingetragen worden sind.

 

Wie werden die Briefwahlunterlagen beantragt?

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung muss der Wahlscheinantrag ausgefüllt und ganz wichtig (!) unterschrieben werden. Danach kann der Wahlscheinantrag an das Rathaus, Bürgeramt, Kirchheimer Straße 53 geschickt oder einfach in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden. Auch über das Internet können unter www.hochdorf.de (Link auf der Startseite) die Briefwahlunterlagen angefordert werden. Wer seine Briefwahlunterlagen selbst im Rathaus abholt, hat auch die Möglichkeit,gleich vor Ort zu wählen und die ausgefüllten Wahlunterlagen sofort in die bereitgestellten Wahlurnen einzuwerfen. Wer für jemand anderen die Briefwahlunterlagen abholen möchte, benötigt dessen unterschriebene Wahlscheinantrag (auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), die Vollmacht und ein gültiges Ausweisdokument.

 

Was ist bei der Briefwahl zu beachten?

Der weiße Wahlschein für die Europawahl und/oder der gelbe Wahlschein für die Regionalwahl/Kreistagswahl/Gemeinderatswahl muss von der Wählerin/dem Wähler unterschrieben werden (Versicherung an Eides statt). Ohne Unterschrift ist die Briefwahl ungültig!

Der Wahlschein darf auch auf keinen Fall abgeschnitten, abgerissen oder sonst beschädigt werden, sonst ist die Briefwahl ebenfalls ungültig.

Jeder Wähler hat eine Stimme für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Ebenso eine Stimme für die Wahl der Regionalversammlung. Für die Wahl des Kreistags hat jeder Wahlberechtigte insgesamt fünf Stimmen, maximal jedoch drei Stimmen pro Bewerber. Für die Wahl des Gemeinderats insgesamt 14 Stimmen, höchstens jedoch drei Stimmen je Bewerber.

Der gekennzeichnete graue Stimmzettel für die Wahl des Europäischen Parlaments muss in den weißen Stimmzettelumschlag gesteckt und dann zugeklebt werden.

Der verschlossene weiße Stimmzettelumschlag wird zusammen mit dem weißen, unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt; dieser wird ebenfalls verschlossen.

Der gekennzeichnete orangefarbene Stimmzettel für die Wahl der Regionalversammlung muss in den orangefarbenen Stimmzettelumschlag gesteckt und dann zugeklebt werden.

Der grüne Stimmzettel für die Wahl des Kreistags muss in den grünen Stimmzettelumschlag gesteckt und zugeklebt werden.

Der magentafarbeneStimmzettel für die Wahl des Gemeinderats muss in den magentafarbenen Stimmzettelumschlag gesteckt und zugeklebt werden.

Der gelbe Wahlschein muss unterschrieben mit den zugeklebten Stimmzettelumschlägen in den großen gelben Wahlbriefumschlag gesteckt werden und zugeklebt werden.

Dieses Vorgehen wird auf den entsprechenden Merkblättern nochmals erläutert.

 

Wohin mit den Briefwahlunterlagen ?

Die roten und gelben Wahlbriefe können im Bürgeramt im Rathaus abgegeben oder auch ganz einfach in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden. Die Wahlbriefe müssen aber rechtzeitig bis Sonntag, 9. Juni 2024, 18 Uhr, im Rathaus eingehen.

 

Es besteht auch die Möglichkeit, die Wahlbriefe per Post an die Gemeindeverwaltung zu senden. Innerhalb des Bundesgebietes brauchen die Wahlbriefe nicht freigemacht werden, wenn sie bei der Deutschen Post AG als normaler Brief eingeliefert bzw. in einen gelben Briefkasten der Deutschen Post AG eingeworfen werden.

Bitte beachten Sie: Spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin ist der von der Deutschen Post empfohlene späteste Termin für den Einwurf des Wahlbriefs in einen Briefkasten oder Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post.

Erklärfilm und weitere Infos zu den Kommunalwahlen

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt. Aber wie wählt man richtig? In diesem Video erfahren Sie

 

1. wer wahlberechtigt ist,

2. wo man seine Stimme abgeben kann,

3. wer genau gewählt wird,

4. wie man den oder die Stimmzettel ausfüllt,

5. was kumulieren und panaschieren bedeutet,

6. wann der Stimmzettel ungültig wird und

7. was man ins Wahllokal mitnehmen muss.

 

Ausführliche Informationen finden Sie unter https://www.kommunalwahl-bw.de

Wie kann gewählt werden

Sie können entweder am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr im Wahllokal wählen oder Briefwahl beantragen.