Sie können entweder am Wahltag in das Wahlbüro kommen oder vorab Briefwahl beantragen. Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (zum Beispiel per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Den Link zur Beantragung der Briefwahl finden Sie hier.
Wahlbenachrichtigungen wurden zugestellt
Die Wahlbenachrichtigungen für die Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 wurden zwischenzeitlich zugestellt. Wer wahlberechtigt ist und bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich gerne im Rathaus, Bürgeramt Zimmer 2 oder telefonisch unter 07153/5006-22 oder 07153/5006-23 melden.
Briefwahlunterlagen im Bürgeramt erhältlich
Wer kann Briefwahlunterlagen beantragen?
Wahlberechtigte können Briefwahl beantragen, wenn sie am Wahltag während der Wahlzeit nicht im Wahllokal wählen können oder wollen oder wenn sie ihre Wohnung in einen anderen Wahlbezirk (neuer Wohnort) verlegt und nicht in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnorts eingetragen worden sind.
Wie werden die Briefwahlunterlagen beantragt?
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung muss der Wahlscheinantrag ausgefüllt und ganz wichtig (!) unterschrieben werden. Danach kann der Wahlscheinantrag an das Rathaus, Bürgeramt, Kirchheimer Straße 53 geschickt oder einfach in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden. Auch über das Internet können unter www.hochdorf.de (Link auf der Startseite) die Briefwahlunterlagen angefordert werden. Wer seine Briefwahlunterlagen selbst im Rathaus abholt, hat auch die Möglichkeit,gleich vor Ort zu wählen und die ausgefüllten Wahlunterlagen sofort in die bereitgestellten Wahlurnen einzuwerfen. Wer für jemand anderen die Briefwahlunterlagen abholen möchte, benötigt dessen unterschriebene Wahlscheinantrag (auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), die Vollmacht und ein gültiges Ausweisdokument.
Was ist bei der Briefwahl zu beachten?
Der weiße Wahlschein für die Europawahl und/oder der gelbe Wahlschein für die Regionalwahl/Kreistagswahl/Gemeinderatswahl muss von der Wählerin/dem Wähler unterschrieben werden (Versicherung an Eides statt). Ohne Unterschrift ist die Briefwahl ungültig!
Der Wahlschein darf auch auf keinen Fall abgeschnitten, abgerissen oder sonst beschädigt werden, sonst ist die Briefwahl ebenfalls ungültig.
Jeder Wähler hat eine Stimme für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Ebenso eine Stimme für die Wahl der Regionalversammlung. Für die Wahl des Kreistags hat jeder Wahlberechtigte insgesamt fünf Stimmen, maximal jedoch drei Stimmen pro Bewerber. Für die Wahl des Gemeinderats insgesamt 14 Stimmen, höchstens jedoch drei Stimmen je Bewerber.
Der gekennzeichnete graue Stimmzettel für die Wahl des Europäischen Parlaments muss in den weißen Stimmzettelumschlag gesteckt und dann zugeklebt werden.
Der verschlossene weiße Stimmzettelumschlag wird zusammen mit dem weißen, unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt; dieser wird ebenfalls verschlossen.
Der gekennzeichnete orangefarbene Stimmzettel für die Wahl der Regionalversammlung muss in den orangefarbenen Stimmzettelumschlag gesteckt und dann zugeklebt werden.
Der grüne Stimmzettel für die Wahl des Kreistags muss in den grünen Stimmzettelumschlag gesteckt und zugeklebt werden.
Der magentafarbeneStimmzettel für die Wahl des Gemeinderats muss in den magentafarbenen Stimmzettelumschlag gesteckt und zugeklebt werden.
Der gelbe Wahlschein muss unterschrieben mit den zugeklebten Stimmzettelumschlägen in den großen gelben Wahlbriefumschlag gesteckt werden und zugeklebt werden.
Dieses Vorgehen wird auf den entsprechenden Merkblättern nochmals erläutert.
Wohin mit den Briefwahlunterlagen ?
Die roten und gelben Wahlbriefe können im Bürgeramt im Rathaus abgegeben oder auch ganz einfach in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden. Die Wahlbriefe müssen aber rechtzeitig bis Sonntag, 9. Juni 2024, 18 Uhr, im Rathaus eingehen.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Wahlbriefe per Post an die Gemeindeverwaltung zu senden. Innerhalb des Bundesgebietes brauchen die Wahlbriefe nicht freigemacht werden, wenn sie bei der Deutschen Post AG als normaler Brief eingeliefert bzw. in einen gelben Briefkasten der Deutschen Post AG eingeworfen werden.
Bitte beachten Sie: Spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin ist der von der Deutschen Post empfohlene späteste Termin für den Einwurf des Wahlbriefs in einen Briefkasten oder Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post.