Rathaus News: Gemeinde Hochdorf

Rathaus News: Gemeinde Hochdorf

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Hochdorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Vorlesen

Hauptbereich

Bürgerinformation zur SEPA-Einführung

Autor: Stockburger
Artikel vom 16.09.2013

Bürgerinformation zur SEPA-Einführung
hier: Versand von Umwandlungsschreiben

Die Gemeinde Hochdorf ist dabei, Ihren Zahlungsverkehr auf das SEPA-Verfahren umzustellen.Ab Oktober 2013 können dann nur noch Zahlungen und Lastschriften mit SEPA-Instrumenten vorgenommen werden. Die bisher im System vorhandenen Bankverbindungen werden deshalb in IBAN und BIC konvertiert.

Ab dem 26.09.2013 versendet die Gemeinde an die betroffenen Bürger sogenannte Umwandlungsschreiben. In diesem Schreiben wird der Bürger darüber informiert, dass seine bereits vorhandene Einzugsermächtigung in ein SEPA-Lastschriftmandat umgewandelt wurde. Hat ein Bürger die Einzugsermächtigung für mehrere Forderungsarten (z.B. Wasser und Grundsteuer) erteilt, so erhält er für jede Forderungsart ein separat kuvertiertes Umwandlungsschreiben. Dies ist aus technischen Gründen leider nicht anders möglich.

Der Hintergrund zur SEPA-Umstellung:

Durch die EU Verordnung Nr. 260/2012 vom 14.03.2012 ist auch die Gemeinde Hochdorf verpflichtet ihren Zahlungsverkehr bis spätestens 01.02.2014 auf die SEPA-Instrumente (SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlung) umzustellen.
Aus bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen werden durch die SEPA-Einführung IBAN (International Bank Account Number = internationale Kontonummer) und BIC (Business Identifier Code = international standardisierte Bankleitzahl).

Mit der SEPA-Einführung (Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum in Europa) wird nicht mehr wie bisher zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden.
Bargeldlose Euro-Zahlungen können nun mit Hilfe der einheitlichen Zahlungsinstrumente (SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlung) ebenso einfach, effizient und sicher vorgenommen werden wie bereits die heutigen Zahlungsverkehrsinstrumente auf nationaler Ebene.

Die Einführung des Euro als gemeinsame Währung im Jahr 1999 und der Euro-Banknoten und Euro-Münzen im Jahr 2002 führte nicht zur Verwirklichung eines Binnenmarktes im unbaren Zahlungsverkehr. Die Zahlungsmärkte in Europa sind immer noch stark fragmentiert. Jedes Land verfügt über eigene technische Standards wie z.B. in Bezug auf die Kontonummern-Systematik oder das Datenformat für den Zahlungsaustausch. Folglich wird der unbare Zahlungsverkehr heute noch nahezu alleine über nationale Dienstleister und Clearinghäuser abgewickelt.

Mit SEPA wird es in Europa einheitliche Verfahren und Standards geben, so dass jeder Kunde Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in einheitlicher Weise überall in Europa einsetzen kann. Durch die Harmonisierung können Bankkunden ihren gesamten Euro-Zahlungsverkehr über eine beliebige Bank im Euroraum abwickelten. Die Abschottung der bisherigen nationalen Märkte wird zu Gunsten eines europa-weiten Zahlungsverkehrsmarktes aufgehoben und ein europaweiter Wettbewerb geschaffen. SEPA führt damit zugleich zu einer vollständigen Integration der nationalen Zahlungsverkehrsmärkte.

Im Folgenden sind einige Fragen zur SEPA-Umstellung zusammengestellt:

Welche Vorteile bringt SEPA für den Verbraucher?
Die SEPA-Verfahren können sowohl für Inlandszahlungen als auch grenzüberschreitende Zahlungen genutzt werden. Des Weiteren können Sie europaweit Ihre fälligen Rechnungsbeträge vom Konto abbuchen lassen.

Was bedeuten IBAN und BIC ?
IBAN (International Bank Account Number) ist die internationale Kontonummer. Diese besteht neben dem Länderkennzeichen und einer berechneten Prüfziffer aus der Bankleitzahl und der Kontonummer. Die IBAN finden Sie auf Ihrem Kontoauszug. Bsp.: DE41641500200002000709

BIC (Business Identifier Code) ist die internationale Bankleitzahl des Kreditinstituts. Den BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug. Bsp.: ESSLDE66XXX

Auswirkungen von SEPA im privaten Bereich – Kann künftig auch eine Überweisung mit Kontonummer und Bankleitzahl getätigt werden?
Im privaten Bereich gilt eine verlängerte Frist. Bis zum 31.12.2015 können private Kunden noch Kontonummer und Bankleitzahl für die Beauftragung von Zahlungen angeben. Die deutschen Banken werden von der sog. „Konvertierungslösung“ Gebrauch machen. Dies bedeutet, dass die angegebene Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC umgewandelt werden. Auch im Online-Banking wird dies bis 31.12.2015 möglich sein. Ab 01.01.2016 müssen ausnahmslos SEPA-Instrumente genutzt werden.

Gibt es neue Zahlungsverkehrsvordrucke für die SEPA-Überweisung?
Ja, für die SEPA-Überweisung gibt es neue Vordrucke. Die Überweisungsvordrucke für den nationalen Zahlungsverkehr können jedoch bis 31.12.2015 weiterhin genutzt werden.

Gelten meine erteilten Einzugsermächtigungen auch für die SEPA-Lastschrift?
Für bereits bestehende Lastschrifteinzüge aufgrund einer Einzugsermächtigung müssen keine neuen Lastschriftmandate erteilt werden. Hier bleiben die bestehenden Einzugsermächtigungen weiterhin gültig.

Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat? Wie lange gilt das SEPA-Lastschriftmandat?
Durch das SEPA-Lastschriftmandat wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, fällige Rechnungsbeträge vom Zahlungspflichtigen einzuziehen. Diese Funktion entspricht der bisherigen Einzugsermächtigung.
Bei einem SEPA-Lastschriftmandat wird jedoch zugleich auch das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt. Ein SEPA-Lastschriftmandat kann entweder für eine einmalige oder für sich wiederholende Zahlungen erteilt werden. Grundsätzlich kann das Mandat selbstverständlich, wie auch die frühere Einzugsermächtigung, gegenüber dem Zahlungsempfänger widerrufen werden.
Sofern das SEPA-Lastschriftmandat nicht für eine einmalige Zahlung erteilt wurde, gilt es unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen bzw. maximal für 36 Monate nach der letzten Lastschrift.

Was ist zu tun, wenn ich ein Lastschriftmandat für den Einzug von Steuern und Abgaben bei der Gemeinde erteilen möchte?
Ein entsprechendes Formular finden Sie auf unserer Homepage www.hochdorf.de → Rathaus → Bürgerservice → Formulare → Steuern & Abgaben