Rathaus News: Gemeinde Hochdorf

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Infos zu den Wahlen am 09.06.2024

Autor: Stockburger
Artikel vom 27.03.2024

Wahlhelfer für den 09.06.2024 und den 10.06.2024 gesucht

Für die anstehende Europa-, Regional-, Kreistags- und Kommunalwahl am 09.06.2024 sucht die Gemeinde Hochdorf Ehrenamtliche, die als Wahlhelfer/-innen tätig werden wollen. Neben der Wahl zum Europäischen Parlament finden die Wahlen des Kreistags, der Regionalversammlung des Verbands der Region Stuttgart und des Gemeinderates statt. Das Amt des Wahlhelfers ist ein Ehrenamt.

Aufgaben

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Sie überprüfen die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, geben Stimmzettel aus und vermerken die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis. Auch der Einwurf des Stimmzettels ist erst möglich, wenn der Wahlhelfer die Wahlurne für den Einwurf freigegeben hat. Zu guter Letzt unterstützen die ehrenamtlichen bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk. Hierzu gehört insbesondere die Auszählung der Stimmzettel. Auf Grund der verschiedenen Wahlen wird es nicht möglich sein, alle Wahlen am Wahlabend auszuzählen. Es wird erforderlich sein, dass die Wahlhelfer/-innen auch noch am Montag, 10.06.2024 zur Verfügung stehen. Sie werden hierfür von Ihrem Arbeitgeber freigestellt.

Voraussetzungen

Sie müssen selbst wahlberechtigt sein, außerdem volljährig und deutsche(r) Staatsbürger(in). Wer sich entschlossen hat, als Wahlhelfer/-in bei den Wahlen mitzuwirken, wird durch den Wahlleiter der Gemeindeverwaltung Hochdorf zu einem Beisitzer/-in in einem der Wahllokale berufen. Für die Tätigkeit am Wahltag und dem darauffolgenden Tag erhalten die Beisitzer/-innen eine Entschädigung.

 

Interessierte Bürger können sich an die Gemeindeverwaltung Hochdorf, Kirchheimer Str. 53, 73269 Hochdorf wenden. Auch telefonisch, unter der Nummer 07153/5006-20, steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gern zur Verfügung. Auch nehmen wir gerne Ihre Nachricht per E-Mail entgegen: d.wimmer@hochdorf.de Ihre Gemeindeverwaltung

Sie sind Unionsbürger und wollen in Hochdorf bei der Europawahl Ihre Stimme abgeben?

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

Sie können Ihr Wahlrecht in Hochdorf aber nur ausüben, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.

Hinweis: Sind Sie seit der Europawahl im Jahr 1999 oder einer späteren Europawahl im Wählerverzeichnis eingetragen, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen.

 

Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie

  • Angehörige oder Angehöriger eines anderen EU-Staates sind,
  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
  • in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
  • am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • weder in Deutschland noch im Herkunftsland vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
 

Sie müssen die Eintragung ins Wählerverzeichnis schriftlich mit einem Formular mit eidesstattlicher Versicherung beantragen. Das Formular und ein Merkblatt können Sie unter  www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html herunterladen oder beim Bürgeramt Hochdorf, Zimmer 2 abholen.

Den Antrag müssen Sie dann persönlich unterschreiben und im Original bis spätestens 19.05.2024 zu uns schickenE-Mail oder Fax reichen nicht.

Erklärfilm und weitere Infos zu den Kommunalwahlen

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt. Aber wie wählt man richtig? In diesem Video erfahren Sie

 

1. wer wahlberechtigt ist,

2. wo man seine Stimme abgeben kann,

3. wer genau gewählt wird,

4. wie man den oder die Stimmzettel ausfüllt,

5. was kumulieren und panaschieren bedeutet,

6. wann der Stimmzettel ungültig wird und

7. was man ins Wahllokal mitnehmen muss.

 

Ausführliche Informationen finden Sie unter https://www.kommunalwahl-bw.de