Rathaus News: Gemeinde Hochdorf

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Briefabstimmungsunterlagen online beantragen

Autor: Stockburger
Artikel vom 24.10.2011

Wer am Abstimmungstag nicht die Möglichkeit hat, persönlich im Abstimmungslokal seine Stimme abzugeben, kann auch per Briefabstimmung daran teilnehmen.
Wie schon bei den vergangenen Wahlen bietet die Gemeinde Hochdorf allen Abstimmungsberechtigten auch für die Volksabstimmung die Möglichkeit, Briefabstimmungsunterlagen online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie lediglich Ihre Stimmberechtigungsnummer. Diese finden Sie auf der Stimmbenachrichtigung, die Ihnen in den nächsten Tagen zugehen wird.

Briefabstimmungsunterlagen für die Volksabstimmung am 27. November im Bürgeramt erhältlich.

Wer kann Briefabstimmungsunterlagen beantragen?
Briefabstimmung kann beantragen, wer am Abstimmungstag nicht im Wahllokal abstimmen kann oder wer seine Wohnung in einen anderen Abstimmungsbezirk verlegt und nicht in das Abstimmungsverzeichnis des neuen Abstimmungsbezirks eingetragen ist.

Wie werden die Briefabstimmungsunterlagen beantragt?
Die untere, abtrennbare Bereich der Abstimmungsbenachrichtigungskarte kann als Antrag für die Briefabstimmung verwendet werden. Dazu muss die Rückseite ausgefüllt und ganz wichtig (!) - unterschrieben werden.
Danach kann die Karte an das Rathaus, Bürgeramt, Eichendorfstraße 6, geschickt oder einfach in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden.

Wer seine Briefabstimmungsunterlagen selber im Rathaus abholt, hat auch die Möglichkeit, gleich vor Ort zu wählen und die ausgefüllten Abstimmungsunterlagen sofort in die bereitgestellte Wahlurne einzuwerfen.

Wer für jemand anderen die Briefabstimmungsunterlagen abholen möchte, benötigt dessen unterschriebene Abstimmungsbenachrichtigungskarte und eine Abholvollmacht.

Onlinebeantragung

Noch bis Donnerstag, 24.11.2011, 11.00 Uhr, können unter www.hochdorf.de die Briefabstimmungsunterlagen auch online angefordert werden.


Was ist bei der Briefabstimmung zu beachten?
Der weiße Stimmschein muss von der oder dem Abstimmenden unterschrieben werden. Ohne Unterschrift auf dem Stimmchein ist die Briefabstimmung ungültig!
Der Stimmschein darf auch auf keinen Fall abgeschnitten, abgerissen oder sonst beschädigt werden, sonst ist die Briefabstimmung ebenfalls ungültig.

Jeder Abstimmer hat eine Stimme.
Der gekennzeichnete Stimmzettel muss in den blauen Abstimmungsumschlag gesteckt und dieser zugeklebt werden.
Der verschlossene blaue Umschlag wird zusammen mit dem weißen, unterschriebenen Stimmschein in den hellroten Abstimmungsbriefumschlag gesteckt und dieser wird ebenfalls verschlossen.
Dieses Vorgehen wird auf einem Merkblatt nochmals erläutert.

Wohin mit den Briefabstimmungsunterlagen ?
Die hellroten Abstimmungsbriefe können im Bürgeramt im Rathaus abgegeben oder auch ganz einfach in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Abstimmungsbriefeper Post an die Gemeindeverwaltung zu senden. Innerhalb des Bundesgebietes brauchen die Abstimmungsbriefenicht freigemacht werden, wenn sie bei der Deutschen Post AG als normaler Brief eingeliefert bzw. in einen gelben Briefkasten der Deutschen Post AG eingeworfen werden.

Die Abstimmungsbriefemüssen aber rechtzeitig bis zum Sonntag, dem 27. November 2011, 18 Uhr, im Rathaus eingehen.


Hier gehts zur Online-Beantragung.