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Informationen zur Parkregelung in Hochdorf
Rechtsparkgebot
Zum Parken ist der rechte Fahrbahnrand zu benutzen; sind Parkbuchten vorhanden, dann diese. Gleiches gilt für das Halten. Dementsprechend ist das Halten auf Gehwegen, Mittelstreifen, Grünstreifen oder auf sonst nicht für den Fahrzeugverkehr zugelassenen Flächen unzulässig. Seitenstreifen dürfen nur dann zum Halten und Parken benutzt werden, wenn sie ausreichend befestigt sind. Dabei ist Folgendes zu beachten: Die Durchfahrtsbreite von 3,00 m muss gegeben sein. Ist die Durchfahrtsbreite nicht gewährleistet, handelt es sich um eine enge Straßenstelle; das Halten und Parken in diesem Bereich ist dann verboten. Denken Sie immer daran, dass im Ernstfall ein Rettungsfahrzeug oder die Feuerwehr überall hinkommen muss.
Parken im verkehrsberuhigten Bereich
Kauzbühlstrasse/Bachstrasse/ Im Hof/ Hofstraße/ Schulstrasse / Brunnenwiesenweg/ Am Sportplatz / Hölderlinweg und Frauenäcker
Im verkehrsberuhigten Bereich (im Plan pink markiert) dürfen Fahrzeugführer außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen und Be- und Entladen.
Parkscheibenregelung
Kauzbühlstrasse/Bachstrasse/Wettestrasse/Parkplätze Friedhof
Es muss eine Parkscheibe im Auto sichtbar ausgelegt sein. Das Einstellen der Parkscheibe wie folgt: Es wird auf die volle halbe Stunde aufgerundet. z.B. Ankunftszeit 14.05 Uhr - Parkscheibeneinstellung 14.30 Uhr.
Ab diesem Zeitpunkt gilt dann die maximale Höchstparkzeit, die am Parkplatz angegeben ist.
Parken im Einmündungs-oder Kreuzungsbereich
Es darf vor und nach einer Kreuzung/Einmündung in einem Abstand von 5m nicht geparkt werden.
Parken auf Privatparkplätzen
Bitte beachten Sie das Parkverbot auf ausgeschilderten Privatparkplätzen. Es ist auch nicht erlaubt vor oder in privaten Grundstücksein- und Ausfahrten zu parken.