Gemeinde Hochdorf (Druckversion)
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Rechte und Pflichten der Ehepartner in der Ehe

  • Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet und tragen füreinander Verantwortung (§ 1353 S. 2 BGB)
  • In der Ehe können Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen oder Ihren bisherigen Namen belassen. Das Namensrecht ist in § 1355 BGB umfassend geregelt.
  • Jeder Ehegatte ist verpflichtet, zum Familienunterhalt beizutragen. Die Unterhaltspflicht umfasst alles, was nach den Verhältnissen erforderlich ist, um die Kosten Ihres Haushalts zu bestreiten und Ihre persönlichen Bedürfnisse und den Lebensbedarf Ihrer gemeinsamen Kinder zu befriedigen (§ 1360a BGB).
  • Haben Sie Verbindlichkeiten, vermutet das Gesetz zugunsten Ihrer Gläubiger, dass die in Ihrem Besitz befindlichen beweglichen Gegenstände auch Ihrem Ehepartner gehören mit der Konsequenz, dass sie vom Gerichtsvollzieher gepfändet werden können (§ 1362 BGB). Diese Vermutung betrifft insbesondere das Mobiliar und den Hausrat Ihrer ehelichen Wohnung.
  • Heiraten Sie, leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei der Scheidung wird Ihr Zugewinn, der den Zugewinn Ihres Ehepartners übersteigt, aufgeteilt. Sie können stattdessen auch Gütertrennung vereinbaren und damit den Zugewinnausgleich ausschließen.
  • Als Ehepartner steht Ihnen ein gesetzliches Erbrecht zu. Sie erben neben gemeinsamen Kindern die Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte gebührt den Kindern.

Eine besondere Ausprägung findet das Eherecht im Scheidungsrecht. Wird Ihre Ehe geschieden, haben Sie Anspruch auf Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich sowie Trennungs- und Ehegattenunterhalt.

Kontakt

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Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
07153 5006-0
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Julia Weber
Kirchheimer Straße 53
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Faxnummer: 07153 5006-61
j.weber(@)hochdorf.de

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