Gemeinde Hochdorf (Druckversion)

Verunreinigung privater Flächen durch Hundkot und freilaufende Hunde

Autor: Stockburger
Artikel vom 11.07.2023

Aus gegebenen Anlass weißen wir darauf hin, dass im Innenbereich, also innerhalb einer geschlossenen Bebauung, auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen Hunde, egal welcher Rasse und Größe, nur an der Leine ausgeführt werden dürfen. Außerhalb dieser Gebiete dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. In Waldgebieten sind außerdem die Vorschriften des Landeswald- und Landesjagdgesetzes zu beachten.

 

Wir appellieren an alle Hundebesitzer, ihre Tiere auf dem eigenen Grundstück auslaufen zu lassen oder den Hundekot auf Straßen, Wegen und fremden Grundstücken wieder zu entsorgen. Die Gemeinde Hochdorf hat zahlreiche Hunde-WCs - Tütenspender mit Mülleimer – aufstellen lassen, die die Entsorgung der tierischen Hinterlassenschaften erleichtern soll.

 

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