Gemeinde Hochdorf (Druckversion)

Grundsteuerjahresbescheide 2023

Autor: Stockburger
Artikel vom 12.01.2023

Aufgrund einer Programmumstellung wurden die Grundsteuerjahresbescheide 2023 an alle Steuerpflichtigen zugestellt.

 

Dieser Bescheid gilt auch für die Folgejahre sofern keine Änderung eintritt, wie z.B. Eigentumswechsel, Änderung des Steuermessbetrages oder Änderung des Hebesatzes der Gemeinde.

 

Wir möchten Sie bitten, mögliche Änderungen in Bezug auf Anschrift oder Bankverbindung bei erteiltem SEPA - Lastschriftmandat (auf Jahresbescheid angedruckt) dem Steueramt mitzuteilen. Gleichzeitig möchten wir Sie bitten, die Grundsteuer zu den angegebenen Fälligkeitsterminen möglichst bargeldlos unter Angabe des Buchungszeichens an die Gemeindekasse Hochdorf zu bezahlen.

 

In diesem Zusammenhang noch ein Hinweis:

Bei Grundstücksverkäufen ist der bisherige Eigentümer solange zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet, bis ein entsprechender Grundsteuermessbescheid des Finanzamts bezüglich des Eigentümerwechsels (Zurechnungsfortschreibung) vorliegt. Diese Zurechnungsfortschreibung erfolgt auf den dem Eigentumswechsel folgenden 01. Januar. Wird z.B. ein Haus zum 30.04.2023 verkauft, ist der bisherige Eigentümer bis 31.12.2023 der Steuerpflichtige gegenüber der Gemeinde.

Kontakt

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