Helfen Sie mit, die Felder und Wiesen sauber zu halten
Landwirtschaftlich genutzte Flächen (Acker, Grünland und Weinberge) unterliegen gemäß §44 Landesnaturschutzgesetz einem gesetzlichen Betretungsverbot und dürfen während der Nutzzeit zwischen Anfang März und Mitte Oktober nicht betreten werden. Dieses Verbot gilt auch für Hunde.
Vielen Hundebesitzern ist nicht bewusst, dass der Hundekot das Erntegut und somit die Nahrungs- und Futtermittel für Schafe, Ziegen, Pferde und Rinder verunreinigt. Der Kot kann eine Infektionsquelle für zahlreiche Krankheiten sein. Halten Sie daher Ihre Hunde von Feldern und Wiesen fern und entfernen Sie dort abgelegten Hundekot unverzüglich. Zum respektvollen und umweltbewussten Verhalten gehört es, keine Abfälle in Feld und Flur zu hinterlassen.
Weitere Informationen auf folgenden Flyern des Landesbauernverband Baden-Württemberg:
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