Gemeinde Hochdorf (Druckversion)

Allgemeine Informationen zum Coronavirus

Autor: Wimmer
Artikel vom 29.10.2020

Allgemeine Informationen zum Coronavirus

Der Coronavirus bewegt derzeit viele Menschen in aller Welt. Auch die Gemeinde Hochdorf hat rein vorsorglich erste Veranstaltungen abgesagt. Viele Fragen stehen im Raum und brennen den Menschen unter den Nägeln. Die Verbreitung des Virus beschäftigt natürlich auch alle öffentlichen Stellen.
Grundsätzlich zuständig für infektionsschutzrechtliche Anordnungen gemäß § 28 ff des Infektionsschutzgesetzes ist die Ortspolizeibehörde. Die Entscheidungen über infektionsschutzrechtliche Anordnungen werden auf Vorschlag bzw. in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt getroffen.

Örtliche Veranstaltungen:
Bezugnehmend auf die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Bewertung von Großveranstaltungen vom 28.02.2020 weist das Gesundheitsamt jedoch darauf hin, dass Veranstaltungen generell geeignet sind, zur Verbreitung des Virus beizutragen. Das Risiko einer Verbreitung ist nicht bei allen Veranstaltungen gleich groß, sondern hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles und vielfältigen Kriterien ab.
Ob eine Veranstaltung abgesagt wird, ist eine Risikoabwägung des Veranstalters.
Zum Schutz der Bevölkerung oder einer weiteren Verbreitung von Krankheiten wie Covid-19 können Veranstaltungen gem. dem Infektionsschutzgesetz durch die Ortspolizeibehörden untersagt werden.
Hier finden alle Veranstalter die Hinweise des Gesundheitsamtes Esslingen zur Durchführung von Veranstaltungen.

 

Letztendlich sollte jeder in eigener Verantwortung für sich abwägen, ob eine Veranstaltung im Einzelfall besucht werden muss oder nicht.

Öffentliche Gebäude:
Die Hausmeister und zuständigen Reinigungsunternehmen wurden angewiesen, in sämtlichen öffentlichen Gebäuden alle Türgriffe, Handläufe u.Ä. täglich zu desinfizieren.

An den Waschbecken ist jederzeit Seife bereit zu stellen, um die erforderliche Handhygiene zu gewährleisten. Außerdem weisen wir mit Hinweisschildern auf die richtige Handhygiene sowie sonstigen Schutzmaßnahmen wie bspw. Hust- und Niesetikette hin.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung werden ab sofort auf Händeschütteln verzichten. Nach dem Motto „wir reichen uns nicht die Hände, sondern schenken uns ein Lächeln“

Jubilarsbesuche des Bürgermeisters:
Jubilarsbesuche des Bürgermeisters werden mit Rücksicht auf die Gesundheit der Senioren zunächst rein vorsorglich nicht mehr stattfinden. Bürgermeister Kuttler wird sich stattdessen telefonisch bei den Jubilaren melden.

 

Allgemeine Hinweise zur Hygiene:     
Wichtig für alle ist die persönliche Hygiene, das heißt richtiges Husten und Niesen (Halten Sie beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand – drehen Sie sich am besten weg. Niesen/Husten Sie in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch, das Sie danach entsorgen). Sorgen Sie für eine gute Händehygiene (waschen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mindestens 20 Sekunden lang mit Wasser und Seife) und halten Sie Abstand zu anderen Personen, vor allem erkrankten Personen (etwa 1 bis 2 Meter). Auch auf das Händeschütteln sollte verzichtet werden.

Weiterführende Informationen

  • Corona Hotline:
    Alle Einwohner des Landkreises können sich unter Telefonnummer: 0711 3902 41966 über die Voraussetzungen für die Nutzung der Corona-Abstrichzentren (CAZ) und andere Fragen zu Corona informieren.
    Die Corona-Hotline ist erreichbar:
    • Montag bis Mittwoch: 8 bis 15 Uhr
    • Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
    • Freitag: 8 bis 12 Uhr
  • Landesgesundheitsamt:
    Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium Stuttgart eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet.
    Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter montags bis sonntags zwischen 9 und 18 Uhr telefonisch unter Telefonnummer: 0711 904 39555

Kontakt

Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
07153 5006-0
07153 5006-60
info@hochdorf.de

http://www.hochdorf.de//rathaus-service/rathaus-news