Gemeinde Hochdorf (Druckversion)

Schöffenwahl 2023

Autor: Stockburger
Artikel vom 04.04.2023

Dieses Jahr findet die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 - 2028 statt. Die Gemeinde Hochdorf hat bis zum 23. Juni 2023 eine Vorschlagsliste aufzustellen und bis zum 4. August 2023 an das zuständige Amtsgericht zu senden. Das Landesgericht hat bestimmt, dass in die Vorschlagsliste für Hochdorf vier Personen aufzunehmen sind. Diese Zahl darf weder über- noch unterschritten werden. Der Gemeinderat trifft eine Vorauswahl. Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist dann eine Woche lang öffentlich auszulegen. Die Schöffenwahl wird anschließend vom Landesgericht vorgenommen.

Ein Schöffe sollte auf Grund seiner Lebenserfahrung und seines „gesunden Menschenverstandes“ rechtliche Zusammenhänge erkennen und bewerten können, eine juristische Vorbildung oder Ausbildung ist nicht erforderlich. Die Position des Schöffen ermöglicht ungewöhnliche Einblicke in die Abläufe juristischer Verfahren und wird zugleich von vielen Schöffen, die über Jahre bereits dieses Amt ausführten, als „wichtige und hochinteressante Erfahrung“ beschrieben. Zu den Rechten eines Schöffen gehört es unter anderem, Fragen an Prozessbeteiligte zu stellen und an allen Beratungen und Abstimmungen teilzunehmen. Schöffen erhalten einen finanziellen Ausgleich als Ersatz für Verdienstausfall und die Fahrtkosten. Sie sind zugleich davor geschützt, dass ihnen wegen des Ehrenamts gekündigt wird. Die Bedingungen: deutsche Staatsbürgerschaft, Alter zwischen 25 und 69 Jahren, Wohnsitz in Hochdorf. Interessierte können sich ab sofort bis zum 28. April 2023 für das Schöffenamt durch Ausfüllen des nachfolgenden Formulars um die Aufnahme auf die Vorschlagsliste bewerben. Der Gemeinderat erstellt dann in seiner Sitzung am 23. Mai 2023 eine Vorschlagsliste, die zur Wahl an das Amtsgericht Esslingen weitergeleitet wird.

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