Gemeinde Hochdorf (Druckversion)

Bürgerinformation zur SEPA-Einführung

Autor: Stockburger
Artikel vom 16.09.2013

Bürgerinformation zur SEPA-Einführung
hier: Versand von Umwandlungsschreiben

Die Gemeinde Hochdorf ist dabei, Ihren Zahlungsverkehr auf das SEPA-Verfahren umzustellen.Ab Oktober 2013 können dann nur noch Zahlungen und Lastschriften mit SEPA-Instrumenten vorgenommen werden. Die bisher im System vorhandenen Bankverbindungen werden deshalb in IBAN und BIC konvertiert.

Ab dem 26.09.2013 versendet die Gemeinde an die betroffenen Bürger sogenannte Umwandlungsschreiben. In diesem Schreiben wird der Bürger darüber informiert, dass seine bereits vorhandene Einzugsermächtigung in ein SEPA-Lastschriftmandat umgewandelt wurde. Hat ein Bürger die Einzugsermächtigung für mehrere Forderungsarten (z.B. Wasser und Grundsteuer) erteilt, so erhält er für jede Forderungsart ein separat kuvertiertes Umwandlungsschreiben. Dies ist aus technischen Gründen leider nicht anders möglich.

Der Hintergrund zur SEPA-Umstellung:

Durch die EU Verordnung Nr. 260/2012 vom 14.03.2012 ist auch die Gemeinde Hochdorf verpflichtet ihren Zahlungsverkehr bis spätestens 01.02.2014 auf die SEPA-Instrumente (SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlung) umzustellen.
Aus bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen werden durch die SEPA-Einführung IBAN (International Bank Account Number = internationale Kontonummer) und BIC (Business Identifier Code = international standardisierte Bankleitzahl).

Mit der SEPA-Einführung (Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum in Europa) wird nicht mehr wie bisher zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden.
Bargeldlose Euro-Zahlungen können nun mit Hilfe der einheitlichen Zahlungsinstrumente (SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlung) ebenso einfach, effizient und sicher vorgenommen werden wie bereits die heutigen Zahlungsverkehrsinstrumente auf nationaler Ebene.

Die Einführung des Euro als gemeinsame Währung im Jahr 1999 und der Euro-Banknoten und Euro-Münzen im Jahr 2002 führte nicht zur Verwirklichung eines Binnenmarktes im unbaren Zahlungsverkehr. Die Zahlungsmärkte in Europa sind immer noch stark fragmentiert. Jedes Land verfügt über eigene technische Standards wie z.B. in Bezug auf die Kontonummern-Systematik oder das Datenformat für den Zahlungsaustausch. Folglich wird der unbare Zahlungsverkehr heute noch nahezu alleine über nationale Dienstleister und Clearinghäuser abgewickelt.

Mit SEPA wird es in Europa einheitliche Verfahren und Standards geben, so dass jeder Kunde Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in einheitlicher Weise überall in Europa einsetzen kann. Durch die Harmonisierung können Bankkunden ihren gesamten Euro-Zahlungsverkehr über eine beliebige Bank im Euroraum abwickelten. Die Abschottung der bisherigen nationalen Märkte wird zu Gunsten eines europa-weiten Zahlungsverkehrsmarktes aufgehoben und ein europaweiter Wettbewerb geschaffen. SEPA führt damit zugleich zu einer vollständigen Integration der nationalen Zahlungsverkehrsmärkte.

Im Folgenden sind einige Fragen zur SEPA-Umstellung zusammengestellt:

Welche Vorteile bringt SEPA für den Verbraucher?
Die SEPA-Verfahren können sowohl für Inlandszahlungen als auch grenzüberschreitende Zahlungen genutzt werden. Des Weiteren können Sie europaweit Ihre fälligen Rechnungsbeträge vom Konto abbuchen lassen.

Was bedeuten IBAN und BIC ?
IBAN (International Bank Account Number) ist die internationale Kontonummer. Diese besteht neben dem Länderkennzeichen und einer berechneten Prüfziffer aus der Bankleitzahl und der Kontonummer. Die IBAN finden Sie auf Ihrem Kontoauszug. Bsp.: DE41641500200002000709

BIC (Business Identifier Code) ist die internationale Bankleitzahl des Kreditinstituts. Den BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug. Bsp.: ESSLDE66XXX

Auswirkungen von SEPA im privaten Bereich – Kann künftig auch eine Überweisung mit Kontonummer und Bankleitzahl getätigt werden?
Im privaten Bereich gilt eine verlängerte Frist. Bis zum 31.12.2015 können private Kunden noch Kontonummer und Bankleitzahl für die Beauftragung von Zahlungen angeben. Die deutschen Banken werden von der sog. „Konvertierungslösung“ Gebrauch machen. Dies bedeutet, dass die angegebene Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC umgewandelt werden. Auch im Online-Banking wird dies bis 31.12.2015 möglich sein. Ab 01.01.2016 müssen ausnahmslos SEPA-Instrumente genutzt werden.

Gibt es neue Zahlungsverkehrsvordrucke für die SEPA-Überweisung?
Ja, für die SEPA-Überweisung gibt es neue Vordrucke. Die Überweisungsvordrucke für den nationalen Zahlungsverkehr können jedoch bis 31.12.2015 weiterhin genutzt werden.

Gelten meine erteilten Einzugsermächtigungen auch für die SEPA-Lastschrift?
Für bereits bestehende Lastschrifteinzüge aufgrund einer Einzugsermächtigung müssen keine neuen Lastschriftmandate erteilt werden. Hier bleiben die bestehenden Einzugsermächtigungen weiterhin gültig.

Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat? Wie lange gilt das SEPA-Lastschriftmandat?
Durch das SEPA-Lastschriftmandat wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, fällige Rechnungsbeträge vom Zahlungspflichtigen einzuziehen. Diese Funktion entspricht der bisherigen Einzugsermächtigung.
Bei einem SEPA-Lastschriftmandat wird jedoch zugleich auch das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt. Ein SEPA-Lastschriftmandat kann entweder für eine einmalige oder für sich wiederholende Zahlungen erteilt werden. Grundsätzlich kann das Mandat selbstverständlich, wie auch die frühere Einzugsermächtigung, gegenüber dem Zahlungsempfänger widerrufen werden.
Sofern das SEPA-Lastschriftmandat nicht für eine einmalige Zahlung erteilt wurde, gilt es unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen bzw. maximal für 36 Monate nach der letzten Lastschrift.

Was ist zu tun, wenn ich ein Lastschriftmandat für den Einzug von Steuern und Abgaben bei der Gemeinde erteilen möchte?
Ein entsprechendes Formular finden Sie auf unserer Homepage www.hochdorf.de → Rathaus → Bürgerservice → Formulare → Steuern & Abgaben



Kontakt

Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
07153 5006-0
07153 5006-60
info@hochdorf.de

http://www.hochdorf.de//rathaus-service/rathaus-news