Gemeinde Hochdorf (Druckversion)

Amtliche Bekanntmachung zum Beschluss des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hochdorf

Autor: Stockburger
Artikel vom 14.12.2023

Die Gemeinde Hochdorf hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelt-einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) einen Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange erstellt.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23. Mai 2023 die Entwurfsfassung des Lärm-aktionsplanes und deren öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. In der Zeit vom 5. Juni 2023 bis 4. Juli 2023 lag der Entwurf öffentlich aus. Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange flossen in die Abwägung mit ein. In seiner Sitzung vom 21. November 2023 hat der Gemeinderat den Endbeschluss gefasst.

Die Endfassung des Lärmaktionsplanes finden Sie hier.

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