Gemeinde Hochdorf (Druckversion)

Blätter von Gehweg entfernen

Autor: Stockburger
Artikel vom 15.11.2021

Der Herbst hat inzwischen Einzug gefunden. Um Unfälle durch nasses, rutschiges Laub auf den Gehwegen und Straßen zu vermeiden, weisen wir Sie auf die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht hin. Straßenanlieger (Eigentümer, Pächter oder Mieter, deren Grundstück an der Straße liegt oder einen Zugang haben) sind verpflichtet die Gehwege und falls es keine Gehwege gibt, die entsprechende Fläche in einer Breite von 1,5m vor ihrem Grundstück von Schmutz, Unkraut und jetzt im Herbst vor allem von Laub und im Winter von Eis und Schnee zu befreien. Die genauen Vorschriften finden Sie in unserer Streupflichtsatzung.

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