Gemeinde Hochdorf (Druckversion)

Infos zu den Wahlen am 09.06.2024

Autor: Stockburger
Artikel vom 06.05.2024

Briefwahl

Sie können entweder am Wahltag in das Wahlbüro kommen oder vorab Briefwahl beantragen. Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (zum Beispiel per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Den Link zur Beantragung der Briefwahl finden Sie hier.

 

Sie sind Unionsbürger und wollen in Hochdorf bei der Europawahl Ihre Stimme abgeben?

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

Sie können Ihr Wahlrecht in Hochdorf aber nur ausüben, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.

Hinweis: Sind Sie seit der Europawahl im Jahr 1999 oder einer späteren Europawahl im Wählerverzeichnis eingetragen, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen.

 

Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie

  • Angehörige oder Angehöriger eines anderen EU-Staates sind,
  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
  • in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
  • am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • weder in Deutschland noch im Herkunftsland vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
 

Sie müssen die Eintragung ins Wählerverzeichnis schriftlich mit einem Formular mit eidesstattlicher Versicherung beantragen. Das Formular und ein Merkblatt können Sie unter  www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html herunterladen oder beim Bürgeramt Hochdorf, Zimmer 2 abholen.

Den Antrag müssen Sie dann persönlich unterschreiben und im Original bis spätestens 19.05.2024 zu uns schickenE-Mail oder Fax reichen nicht.

Erklärfilm und weitere Infos zu den Kommunalwahlen

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt. Aber wie wählt man richtig? In diesem Video erfahren Sie

 

1. wer wahlberechtigt ist,

2. wo man seine Stimme abgeben kann,

3. wer genau gewählt wird,

4. wie man den oder die Stimmzettel ausfüllt,

5. was kumulieren und panaschieren bedeutet,

6. wann der Stimmzettel ungültig wird und

7. was man ins Wahllokal mitnehmen muss.

 

Ausführliche Informationen finden Sie unter https://www.kommunalwahl-bw.de

Kontakt

Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
07153 5006-0
07153 5006-60
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