Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.
Sie können Ihr Wahlrecht in Hochdorf aber nur ausüben, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
Hinweis: Sind Sie seit der Europawahl im Jahr 1999 oder einer späteren Europawahl im Wählerverzeichnis eingetragen, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen.
Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie
- Angehörige oder Angehöriger eines anderen EU-Staates sind,
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
- in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
- am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- weder in Deutschland noch im Herkunftsland vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Sie müssen die Eintragung ins Wählerverzeichnis schriftlich mit einem Formular mit eidesstattlicher Versicherung beantragen. Das Formular und ein Merkblatt können Sie unter www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html herunterladen oder beim Bürgeramt Hochdorf, Zimmer 2 abholen.
Den Antrag müssen Sie dann persönlich unterschreiben und im Original bis spätestens 19.05.2024 zu uns schicken. E-Mail oder Fax reichen nicht.