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Kundenselbstablesung der Wasserzähler - Endabrechnung 2021icon.crdate29.11.2021
Die im Vorjahr durchgeführte Selbstablesung der Wasserzähler in Zusammenarbeit mit dem Rechenzentrum und der Deutschen Post hat sich bewährt und wird deshalb in gleicher Form wieder durchgeführt. Ähnlich wie bei der Ablesung der Stromzähler werden die Wasserzähler durch die Kunden selbst abgelesen.
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Die im Vorjahr durchgeführte Selbstablesung der Wasserzähler in Zusammenarbeit mit dem Rechenzentrum und der Deutschen Post hat sich bewährt und wird deshalb in gleicher Form wieder durchgeführt. Ähnlich wie bei der Ablesung der Stromzähler werden die Wasserzähler durch die Kunden selbst abgelesen.
Die im Vorjahr durchgeführte Selbstablesung der Wasserzähler in Zusammenarbeit mit dem Rechenzentrum und der Deutschen Post hat sich bewährt und wird deshalb in gleicher Form wieder durchgeführt. Ähnlich wie bei der Ablesung der Stromzähler werden die Wasserzähler durch die Kunden selbst abgelesen.
Zur Durchführung der Selbstablesung bekommen alle Rechnungsempfänger (Eigentümer, Mieter oder Hausverwalter) bis zum 04.12.2021 ein Anschreiben mit beigefügter Selbstablesekarte zugestellt. Die Selbstablesekarte ist perforiert und kann, nachdem der Zählerstand eingetragen wurde, herausgetrennt werden. Die Karte muss dann nur noch bis zum 18.12.2021 in einen Briefkasten der Post eingeworfen werden. Das Porto übernimmt die Gemeinde.
Alternativ können Sie den Zählerstand online über folgenden Link melden:
https://www1.dpeps.de/zaehlerw/zaehlerw.nav?evu=5700
Für das Einloggen in das Portal benötigen Sie Ihre Kunden- und individuelle Strichcodenummer, die Sie auf der Ablesekarte finden.
Wichtig: Vergleichen Sie Ihren abgelesenen Zählerstand auf Plausibilität. Den Zählerstand des Vorjahres finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung. Es kommt immer wieder mal vor, dass ein Zähler "stehen bleibt". Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an das Rathaus (Kontakt s. u.).
Zähler, die über diese Ablesevariante nicht abgelesen werden können (z. B. Gemeinde- oder Schachtzähler), wurden im Vorfeld selektiert und durch Mitarbeiter des Zweckverband Bauhof Reichenbach-Hochdorf abgelesen.
Die Kunden, die den Zählerstand nicht per Karte oder Internet melden, müssen davon ausgehen, dass der Zählerstand auf Grundlage der vorausgegangenen Verbrauchsgewohnheiten geschätzt wird. Rechnungen mit geschätzten Zählerständen können aus abrechnungstechnischen Gründen grundsätzlich nicht nachträglich korrigiert werden.
Sollte sich ein Kunde während der Ablesezeit im Urlaub befinden, kann der Zählerstand ausnahmsweise vor oder direkt im Anschluss an den Ablesezeitraum telefonisch dem Rathaus mitgeteilt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Braun, Telefonnummer: 07153/5006-32, m.braun(@)hochdorf.de.