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Leinenpflicht für Hunde
Leinenpflicht für Hunde im innerörtlichen Bereich
Aus aktuellem Anlass weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass im innerörtlichen Bereich für alle Hunde – unabhängig von Rasse und Größe – eine generelle Leinenpflicht besteht. Diese ist in § 12 Abs. 3 der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Hochdorf geregelt.
Danach gilt:
Im Innenbereich der Gemeinde Hochdorf sind Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen stets an der Leine zu führen. Im Außenbereich dürfen Hunde nur dann frei laufen, wenn sie von einer Person begleitet werden, die jederzeit durch Zuruf auf das Tier einwirken kann.
Die Leinenpflicht dient dem Schutz aller Bürgerinnen und Bürger. Gerade in dicht besiedelten Bereichen begegnen sich Menschen und Tiere auf engem Raum. Durch das Anleinen wird sichergestellt, dass sich insbesondere Kinder sowie andere Passanten nicht belästigt oder gefährdet fühlen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Einschränkung für Hundehalter, sondern um eine notwendige Maßnahme zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass Hunde auf Sport- und Spielplätzen, Bolzplätzen, in Sandkästen sowie auf dem Schulgelände der Breitwiesenschule grundsätzlich nicht mitgeführt werden dürfen.
Auch im Außenbereich bitten wir um besondere Rücksichtnahme: Freilaufende Hunde dürfen Weidetiere wie Schafe oder Rinder nicht stören oder gefährden. Hundehalter sind dafür verantwortlich, ihre Tiere entsprechend zu kontrollieren.
Zur Vermeidung von Beschwerden bitten wir alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die geltenden Regelungen zu beachten.
Verstöße gegen die Leinenpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Ihre Gemeindeverwaltung








