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Hilfe für Hochwassergeschädigteicon.crdate13.06.2024
Bitte teilen Sie uns die Höhe Ihres Schadens mit – auch wenn Ihre Versicherung ihn begleicht. So haben wir einen besseren Stand in Verhandlungen mit dem Land als Geldgeber für Hochwasserschutzmaßnahmen. Auch kann die Höhe des Gesamtschadens in Hochdorf Auswirkungen auf eventuelle Finanz-Hilfen für Geschädigte durch Land und Bund haben.
icon.crdate13.06.2024
Bitte teilen Sie uns die Höhe Ihres Schadens mit – auch wenn Ihre Versicherung ihn begleicht. So haben wir einen besseren Stand in Verhandlungen mit dem Land als Geldgeber für Hochwasserschutzmaßnahmen. Auch kann die Höhe des Gesamtschadens in Hochdorf Auswirkungen auf eventuelle Finanz-Hilfen für Geschädigte durch Land und Bund haben.
Bitte teilen Sie uns die Höhe Ihres Schadens mit – auch wenn Ihre Versicherung ihn begleicht. So haben wir einen besseren Stand in Verhandlungen mit dem Land als Geldgeber für Hochwasserschutzmaßnahmen. Auch kann die Höhe des Gesamtschadens in Hochdorf Auswirkungen auf eventuelle Finanz-Hilfen für Geschädigte durch Land und Bund haben.
In der Nacht vom 02. auf den 03.06.2024 kam es in Hochdorf entlang dem Talbach und dem Tobelbach zu extremem Hochwasser und zu teilweise immensen Schäden.
Die Gemeinde Hochdorf, die Evangelische und die Katholische Kirche sowie die Arbeitsgemeinschaft Hochdorfer Vereine (AGHV) haben sich zusammengetan und eine Spendenaktion ins Leben gerufen, um den Betroffenen helfen zu können.
Hierzu hat die Gemeinde Hochdorf folgendes Spendenkonto bei der
Volksbank Plochingen eingerichtet:
DE77 6119 1310 0670 2220 11
Stichwort/Verwendungszweck: Hochwasser
Die bis zum 31.10.2024 eingegangene Spendensumme wird grundsätzlich prozentual auf die jeweils geltend gemachte Schadenssumme verteilt.
Geschädigte können bis zum 30.09.2024 einen Antrag auf Spendenauszahlung stellen. Es können nur solche Schäden geltend gemacht werden, die nicht von
einer Versicherung oder einer anderen Stelle ersetzt werden. Als Höchstauszahlungsbetrag pro geschädigtem Haushalt sind 5.000 Euro vorgesehen. In besonderen Härtefällen kann im Einzelfall anders entschieden werden.
Der Antrag für die Geschädigten und die Richtlinie zur Spendenverteilung können unter www.hochdorf.de gelesen und heruntergeladen werden.
Wir danken im Voraus ganz herzlich allen Spendern in der Hoffnung, das Leid der Geschädigten lindern zu können.
Gerhard Kuttler, Bürgermeister
Gerald Holzer, Pfarrer (Evang. Kirche)
Bernhard Ascher, Pfarrer (Kath. Kirche)
Rolf Dreher, Vorsitzender AGHV
Das Formular zur Beantragung einer Spendenauszahlung an Opfer des Hochwasserereignisses vom 02.-03.06.2024 finden Sie hier.
Die Richtlinie der Gemeinde Hochdorf über die Verteilung von Spenden an Privathaushalte und Gewerbetreibende/Freiberufliche infolge des Hochwasserereignisses vom 02.-03.06.2024 finden Sie hier.