Geschäfte (täglicher Lebensbedarf)
Geschäfte zur Deckung des angemessenen Bedarfs der Familie kann jeder Ehemann oder jede Ehefrau alleine vornehmen.
Dies hat dann Wirkung für beide. Zum Beispiel haften Sie für die Bezahlung von Waren, die Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau für die Familie bestellt hat.
Voraussetzung ist, dass sich die Bestellung im Rahmen Ihrer ehelichen Lebensverhältnisse bewegt.
Diese Verpflichtung bezieht sich nur auf den Lebensbedarf der Familie. Für die Reparatur der Heizung in der Firma Ihres Ehemannes oder Ihrer Ehefrau haften Sie beispielsweise nicht.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Stand: 27.01.2023
Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg
Kontakt
Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
07153 5006-0
07153 5006-60
info@hochdorf.de
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Telefonnummer: 07153 5006-0
Faxnummer: 07153 5006-60
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08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag zusätzlich
16:00 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr