Behinderung
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Trotz der Aufgliederung in unterschiedliche Zuständigkeiten sind alle Rehabilitationsträger (z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Träger der sozialen Entschädigung) zur engen Zusammenarbeit verpflichtet.
Vertiefende Informationen
- Beauftragter der Bundesregierung für Belange behinderter Menschen
- REHADAT - Informationssystem zur Beruflichen Rehabilitation
- talentplus REHADAT - Das Portal zu Arbeitsleben und Behinderung
- Aktion Mensch
- Deutsche Vereinigung für Rehabilitation
- Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen in Deutschland
- Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg e.V.
- Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland e.V.
- Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V.
- Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V.
- Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg
- Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V.
- Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K.
- Interessengemeinschaft sehgeschädigter Computerbenutzer
- FernUniversität in Hagen
- Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.
- DZB - Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig
Freigabevermerk
26.02.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg
Kontakt
Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
07153 5006-0
07153 5006-60
info@hochdorf.de
Kontakt
Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
Telefonnummer: 07153 5006-0
Faxnummer: 07153 5006-60
info(@)hochdorf.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag zusätzlich
16:00 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr