Kenntnisgabeverfahren
Sie geben das Bauvorhaben der Baurechtsbehörde durch die Einreichung der Bauvorlagen nur zur Kenntnis.
In der Regel dürfen Sie einen Monat nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Baurechtsbehörde mit Ihrem Bauvorhaben beginnen bzw. bereits nach zwei Wochen, wenn die Angrenzer schriftlich zugestimmt haben.
In diesem Verfahren können Sie keine Ausnahmen oder Befreiungen erhalten, zum Beispiel von den Abstandsflächenvorschriften.
Rechtsgrundlage
- § 51 Kenntnisgabeverfahren
Freigabevermerk
22.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Kontakt
Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
07153 5006-0
07153 5006-60
info@hochdorf.de
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Telefonnummer: 07153 5006-0
Faxnummer: 07153 5006-60
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag zusätzlich
16:00 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr