Ein Kind aus dem Ausland adoptieren
Für eine internationale Adoption setzt das "Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (HAÜ) verbindliche Regeln fest.
Zur Auslandsadoption sind folgende Adoptionsvermittlungsstellen berechtigt:
- die Zentralen Adoptionsstellen (ZAS) der Landesjugendämter
- anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft, die eine besondere Zulassung von dem jeweils zuständigen Landesjugendamt für die Vermittlung von Kindern aus einem oder mehreren bestimmten Staaten erhalten haben
Die Kosten für eine internationale Adoptionsvermittlung können sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Sie kann sehr langwierig sein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
17.10.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg
Kontakt
Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
07153 5006-0
07153 5006-60
info@hochdorf.de
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