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Zulassung als Rechtsanwalt

In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Dies gilt auch für Sie als Rechtsanwalt.

Zuständig für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sind die Rechtsanwaltskammern.

Dies betrifft sowohl die Zulassung als

  • Rechtsanwalt nach §§ 6 ff. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
  • Rechtsanwaltsgesellschaft nach §§ 59c ff. BRAO,
  • europäischer Rechtsanwalt nach § 2 EuRAG,
  • außereuropäischer Rechtsanwalt nach §§ 206 f. BRAO

als auch die Aufnahme in den Kammerbezirk bei Wechsel der Kammerzugehörigkeit nach § 27 BRAO.

Vertiefende Informationen

Weiterführende Informationen zum Zulassungsverfahren und die erforderlichen Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Rechtsanwaltskammer. Die Zuständigkeit der jeweiligen Rechtsanwaltskammer bestimmt sich in der Regel nach dem Ort, an dem Sie Ihre Kanzlei einrichten möchten.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart hat ihn am 16.02.2018 freigegeben.

Kontakt

Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
07153 5006-0
07153 5006-60
info@hochdorf.de

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