Gemeinde Hochdorf (Druckversion)
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Überblick

Wenn Sie in Baden-Württemberg alkoholische Getränke ausschenken wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Gaststättengewerbe ist in der Regel erlaubnispflichtig.

Aus besonderem Anlass kann Ihnen der Betrieb unter erleichterten Voraussetzungen, vorübergehend und auf Widerruf gestattet werden. Solche besonderen Anlässe können beispielsweise sein:

  • Jubiläumsfeste
  • Schützenfeste
  • Sportveranstaltungen
  • Volksfeste
  • Vereinsveranstaltungen
  • Märkte

Achtung: Sie benötigen keine Gaststättenerlaubnis, wenn Sie lediglich alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste ausgeben.

Während des laufenden Betriebes müssen Sie viele gesetzliche Pflichten erfüllen. Beachten Sie dabei unter anderem die steuerlichen Aspekte.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 29.03.2018 freigegeben.

Kontakt

Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
07153 5006-0
07153 5006-60
info@hochdorf.de

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Telefonnummer: 07153 5006-0
Faxnummer: 07153 5006-60
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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag zusätzlich
16:00 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 
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