Nach der Geburt
Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Vertiefende Informationen
Leistungen
- Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
- Studienplatz - Beurlaubung beantragen
- Sorgeerklärungen abgeben
- Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
- Kinderreisepass
- Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
- Hausgeburt dem Standesamt melden
- Geburtsurkunde beantragen
- Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
- Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
Freigabevermerk
Stand: 19.06.2023
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg
Kontakt
Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
07153 5006-0
07153 5006-60
info@hochdorf.de
Kontakt
Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
Telefonnummer: 07153 5006-0
Faxnummer: 07153 5006-60
info(@)hochdorf.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag zusätzlich
16:00 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr