Gemeinde Hochdorf (Druckversion)
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Vorgehen des Gläubigers

Wenn Sie einen Anspruch auf Zahlung (zum Beispiel eines Kaufpreises oder einen Schadenersatzanspruch) haben und die Zahlung des Schuldners ausbleibt, stellt sich die Frage, wie Sie Ihren Anspruch durchsetzen können.

Wenn Sie die Anschrift eines Schuldners nicht kennen sollten, kann Ihnen eine Auskunft aus dem Melderegister weiterhelfen.

Freigabevermerk

Stand: 02.09.2021

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
07153 5006-0
07153 5006-60
info@hochdorf.de

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