Gemeinde Hochdorf (Druckversion)
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Berufsausübung

Bei der Durchführung der Tätigkeit muss jeder Freiberufler in der Regel auch besondere Berufspflichten (z.B. Gewissenhaftigkeit) erfüllen.

Als Prüfingenieur müssen Sie eine Kranken- und Pflegeversicherung privat abschließen. Wenn Sie nicht als beratender Ingenieur Mitglied in der Ingenieurkammer sind, müssen Sie sich selbst um Ihre Altersvorsorge kümmern. Sie können freiwillig in die Unfallversicherung und in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.

Sind Sie freiberuflicher Arbeitgeber, müssen Sie Ihre Angestellten entsprechend versichern.

Darüber hinaus wird der Abschluss betrieblicher Versicherungen empfohlen, wobei Sie als Prüfingenieur zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet sind.

Hinweis: Wenn Zweifel hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung Ihrer Erwerbstätigkeit als selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung bestehen, verschafft Ihnen das sogenannte "Statusfeststellungsverfahren" bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund Rechtssicherheit.

Falls Sie Ihre Idee und deren Umsetzung sichern wollen, können Sie Schutzrechte geltend machen. Eine Erfindung auf einem technischen Gebiet können Sie beispielsweise schützen, indem Sie ein Patent dafür anmelden. Persönliche geistige Schöpfungen sind hingegen durch das Urheberrecht geschützt.

Abgesehen von den gesetzlichen Pflichten werden Sie bei Ihrer Berufsausübung möglicherweise auch mit Forderungsausfällen und säumigen Schuldnern konfrontiert werden. Informationen dazu finden Sie in den folgenden Lebenslagen:

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat ihn am 15.04.2015 freigegeben.

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