Agentur für Arbeit
Sie müssen für Ihre Agentur für Arbeit jederzeit über den Postweg erreichbar sein.
Wenn Sie z. B. infolge eines Umzuges nicht oder nur mit einer zeitlichen Verzögerung erreichbar sind, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ein Postnachsendeantrag gewährleistet Ihre Erreichbarkeit nicht.
Vertiefende Informationen
Leistungen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.
Kontakt
Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
07153 5006-0
07153 5006-60
info@hochdorf.de
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Telefonnummer: 07153 5006-0
Faxnummer: 07153 5006-60
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Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag zusätzlich
16:00 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr