Gemeinde Hochdorf (Druckversion)
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Überführung innerhalb Deutschlands

Mit der Überführung der Leiche innerhalb Deutschlands (z.B. in ein anderes Bundesland) können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Dieses erfüllt dann die rechtlichen Auflagen und übernimmt die Organisation der Überführung für Sie.

Voraussetzung für die Überführung ist, dass die Todesbescheinigung vorliegt; grundsätzlich ist die Beförderung erst dann zulässig, wenn der nicht vertauliche Teil der Todesbescheinigung den Vermerk über die Eintragung in das Sterberegister trägt.

Für die Beförderung einer Leiche innerhalb des Bundeslandes ist kein Leichenpass erforderlich.

Liegt das Ziel der Überführung außerhalb des Bundeslandes und innerhalb Deutschlands (z.B. ein anderes Bundesland), ist ein Leichenpass erforderlich, wenn das Bundesland, in das die Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen Leichenpass verlangt.

Soll die Leiche zum Zwecke der Feuerbestattung in ein anderes Bundesland oder ins Ausland befördert werden, muss eine zweite Leichenschau durchgeführt werden.

Freigabevermerk

14.08.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
07153 5006-0
07153 5006-60
info@hochdorf.de

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