Hinweise für inländische Gewerbetreibende
Für die Eröffnung einer Gaststätte müssen Sie in der Regel nachweisen, dass Sie persönlich zuverlässig sind.
Informationen, wie Sie diese Unterlagen erhalten, finden Sie in den Verfahren.
Darüber hinaus benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen.
Leistungen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat ihn am 06.03.2015 freigegeben.
Kontakt
Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
07153 5006-0
07153 5006-60
info@hochdorf.de
Kontakt
Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
Telefonnummer: 07153 5006-0
Faxnummer: 07153 5006-60
info(@)hochdorf.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag zusätzlich
16:00 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr