Gemeinde Hochdorf (Druckversion)
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Hinweise für inländische Gewerbetreibende

Für die Eröffnung einer Gaststätte müssen Sie in der Regel nachweisen, dass Sie persönlich zuverlässig sind.

Informationen, wie Sie diese Unterlagen erhalten, finden Sie in den Verfahren.

Darüber hinaus benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat ihn am 06.03.2015 freigegeben.

Kontakt

Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
07153 5006-0
07153 5006-60
info@hochdorf.de

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Telefonnummer: 07153 5006-0
Faxnummer: 07153 5006-60
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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag zusätzlich
16:00 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 
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