info
Hauptbereich
Checkliste zur Heirat
Die Checkliste ist bewusst umfangreich gehalten und nicht alle Punkte werden auf Sie zutreffen.
Passen Sie sie Ihren persönlichen Verhältnissen an.
Die Zeitangaben sind nur ein Vorschlag. Wenn Sie neben der standesamtlichen Zeremonie auch eine kirchliche Trauung beabsichtigen, müssen Sie Ihre Planung auf beide Termine ausrichten.
6 Monate vor der Hochzeit
- Termin wählen und mit Eltern, Freunden und gegebenenfalls Trauzeugen oder Trauzeuginnen abstimmen
- beim Standesamt erkundigen, welche Papiere erforderlich sind. Berücksichtigen Sie, dass Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten können, nachdem das Standesamt die Voraussetzungen für die Ehe festgestellt hat.
- Termin beim Standesamt reservieren, vor allem in der "Hauptsaison" (zwischen Mai und September)
- möglichst frühzeitig die Eheschließung beim Standesamt anmelden und Termin für die standesamtliche Zeremonie bestätigen lassen
- gewünschte Namensführung und andere wichtige rechtliche Fragen mit dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin besprechen
- bei einer kirchlichen Trauung: Besprechungstermin für die kirchliche Trauung vereinbaren.
Erkundigen Sie sich, welche Vorbereitungen von Ihnen erwartet werden und welche Dokumente, beispielsweise Taufschein, Sie vorlegen müssen. - Wo soll gefeiert werden? Wählen Sie den Ort und vielleicht ein Hotel oder Restaurant aus. Lassen Sie sich Menüvorschläge unterbreiten und stellen Sie einen Kostenplan auf.
- vorläufige Gästeliste erstellen
5 Monate vorher
- für die musikalische Unterhaltung sorgen (Musikgruppe, Alleinunterhalter bestellen)
- Urlaub beim Arbeitgeber anmelden; Reise in die Flitterwochen buchen
- Geschenkliste für Freunde und Verwandte erstellen
- Wenn Sie einen Ehevertrag schließen möchten: einen Notar oder eine Notarin beziehungsweise einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aufsuchen
3 Monate vorher
- Garderobe kaufen und Trauringe aussuchen
- Einladungen, Menü- und Tischkarten in Auftrag geben
- Einladungen verschicken
- Fotografen oder Fotografin suchen und Termin vereinbaren
4 Wochen vorher
- Termin im Friseurgeschäft anmelden
- Mietwagen oder Kutsche bestellen
- Torte in Konditorei bestellen
- Blumenschmuck (für Zeremonie, Restaurant, Auto) aussuchen und bestellen
- Gästeliste anhand der Rückantworten checken und Unterkunft für auswärtige Gäste reservieren
- Polterabend planen und Einladungen versenden
- Sektempfang nach der standesamtlichen Zeremonie organisieren
1 Woche vorher
- Anzeige bei der Zeitung aufgeben
- Transportmöglichkeiten für die Gäste organisieren
- wenn Sie umziehen: Post ummelden (Nachsendeauftrag)
- letzte Details mit dem Restaurant absprechen, beispielsweise Sitzordnung, genaue Gästezahl, Tischkärtchen
1 Tag vorher
- mit den Trauzeugen und Trauzeuginnen Treffpunkt und sonstige Einzelheiten besprechen und an das Mitbringen der Ausweise erinnern
- Koffer für die Hochzeitsreise packen; Reisepass, sonstige Reisedokumente nicht vergessen!
- Trauringe bereitlegen
Am Tag der Hochzeit/
Standesamt, entsprechend für den Tag der kirchlichen Trauung
- Friseurtermin wahrnehmen
- rechtzeitig zum Standesamt beziehungsweise zur Kirche aufbrechen; Verzögerungen, zum Beispiel bei der Parkplatzsuche und kleinere Pannen einkalkulieren
- Ausweise und Ringe nicht vergessen!
- Seien Sie etwa zehn Minuten vor dem vereinbarten Termin mit den Trauzeugen oder Trauzeuginnen vor Ort, um die notwendigen Formalitäten wie zum Beispiel die Feststellung der Personalien zu erledigen.
Nach der Zeremonie
- wenn sich Ihr Familienname oder Ihre Wohnanschrift geändert hat:
Personalausweis und Reisepass, wenn erforderlich auch Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief) ändern lassen - beim Finanzamt wegen neuer Steuerklasse melden
- Banken, Versicherungen, Arbeitgeber, Vermieter oder Vermieterin über die Heirat informieren
- bei Bedarf beim Standesamt weitere Urkunden oder beglaubigte Ausdrucke aus dem Eheregister (zum Nachweis der Namensführung) ausstellen lassen
- Foto für die Danksagung aussuchen und bestellen
- Kosten der Hochzeit abrechnen und offene Rechnungen bezahlen
Leistungen
Freigabevermerk
Stand: 09.01.2024
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg