Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
Voraussetzungen
Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.
Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Fristen
Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.
Unterlagen
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Sonstiges
Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Rechtsgrundlage
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Zuständigkeit
Die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium und das Innenministerium haben dessen ausführliche Fassung am 07.01.2022 freigegeben.
Kontakt
Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
07153 5006-0
07153 5006-60
info@hochdorf.de
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Telefonnummer: 07153 5006-0
Faxnummer: 07153 5006-60
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Öffnungszeiten
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08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag zusätzlich
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Mittwoch zusätzlich
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