Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen
Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.
Voraussetzungen
Abgeschlossene Ummeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde
Verfahrensablauf
Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beantragen.
Sie können auch eine andere Person mit einer Vollmacht dazu beauftragen.
Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.
Fristen
keine Angabe
Unterlagen
- Geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- Jagdschein
- Bei Verlängerung des Jagdscheins: Versicherungsnachweis
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Unterschiedlich, je nach Gebührenverzeichnis der Verwaltungsbehörde
Sonstiges
Weitere Informationen zum Thema "Jagd" finden Sie unter anderem auf dem Wildtierportal Baden-Württemberg.
Zuständigkeit
Untere Jagdbehörde des Land- oder Stadtkreises,
- in welchem Sie wohnen beziehungsweise
- in welchem Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
08.04.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kontakt
Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
07153 5006-0
07153 5006-60
info@hochdorf.de
Kontakt
Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
Telefonnummer: 07153 5006-0
Faxnummer: 07153 5006-60
info(@)hochdorf.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag zusätzlich
16:00 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr