Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen
Das Rechtsdienstleistungsregister ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register.
Darin werden Personen registriert, denen
- Inkassodienstleistungen,
- Rentenberatung oder
- Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erlaubt sind.
Das Rechtsdienstleistungsregister bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:
- Suche nach Rechtsdienstleistern (zum Beispiel in Ihrer Wohnortnähe)
- Prüfung, ob bestimmte Rechtsdienstleister eine Erlaubnis zur gewerblichen Erbringung dieser Leistung haben und in welchem Umfang
- Feststellung, welchen Personen eine weitere Erbringung von Rechtsdienstleistungen untersagt wurde
Eine Untersagung kann zum Schutz der Rechtsuchenden erfolgen, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen bekannt werden.
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Das Rechtsdienstleistungsregister können Sie jederzeit im Internet einsehen.
Fristen
keine
Unterlagen
keine
Formulare
Kosten
keine
Zuständigkeit
das Rechtsdienstleistungsregister
Vertiefende Informationen
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Freigabevermerk
Stand: 17.09.2021
Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg
Kontakt
Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
07153 5006-0
07153 5006-60
info@hochdorf.de
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Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
Telefonnummer: 07153 5006-0
Faxnummer: 07153 5006-60
info(@)hochdorf.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag zusätzlich
16:00 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr