Gemeinde Hochdorf (Druckversion)
info

Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen

Wenn Sie der Ansicht sind, dass der Mahnbescheid, den Sie vom Amtsgericht erhalten haben, unbegründet ist, können Sie ihm widersprechen.

Achtung: Das Amtsgericht prüft vor Erlass des Mahnbescheids nicht den Inhalt oder die Richtigkeit des Zahlungsanspruchs. Prüfen Sie vor einem Widerspruch, ob die gegen Sie erhobene Forderung zu Recht erhoben wurde.

Sie können den Widerspruch auch auf einen Teil der Forderung beschränken.

Voraussetzungen

Sie sind der Ansicht, dass der Mahnbescheid, den Sie vom Amtsgericht erhalten haben, unbegründet ist.

Verfahrensablauf

Den Widerspruch gegen den Mahnbescheid müssen Sie schriftlich an die zuständige Stelle schicken oder dort persönlich abgeben. Dem Mahnbescheid ist ein Formular beigefügt. Es empfiehlt sich, dieses zu verwenden. Der Widerspruch kann auch mündlich gegenüber dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklärt werden.

Wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, ist das Mahnverfahren für Sie abgeschlossen.

Hält der Antragsteller des Mahnbescheides seine Forderung weiterhin für berechtigt, muss er vor Gericht gegen Sie Klage erheben.

Fristen

zwei Wochen ab Zustellung des Mahnbescheids

Hinweis: Wenn Sie zu spät widersprechen und Sie auf der Grundlage des Mahnbescheids einen Vollstreckungsbescheid erhalten, wertet die zuständige Stelle Ihren Widerspruch gegen den Mahnbescheid als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid.

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hält der Antragsteller des Mahnbescheids seine Forderung weiterhin für berechtigt und erhebt Klage gegen Sie vor Gericht, entstehen Prozesskosten. Über die Kostentragungspflicht entscheidet dann das Gericht.

Sonstiges

Weitere Informationen finden Sie im Kapitel "Gerichtliches Mahnverfahren".

Rechtsgrundlage

Zivilprozessordnung (ZPO)

  • § 694 Widerspruch gegen Mahnbescheid

Zuständigkeit

das Amtsgericht, das den Mahnbescheid erlassen hat

Freigabevermerk

03.02.2024; Justizministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
07153 5006-0
07153 5006-60
info@hochdorf.de

Kontakt

Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
Telefonnummer: 07153 5006-0
Faxnummer: 07153 5006-60
info(@)hochdorf.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag zusätzlich
16:00 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 
http://www.hochdorf.de//rathaus-service/buergerservice/dienstleistungen