Gemeinde Hochdorf (Druckversion)
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Abgaben & Gebühren

Gemeinden können neben bestimmten Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer, kommunale Steuern wie z.B. Hundesteuer) weitere Abgaben erheben. Rechtsgrundlage ist vor allem das Kommunalabgabengesetz (KAG). In der jeweiligen örtlichen Satzung sind entsprechend der Situation vor Ort nähere Regelungen enthalten.

Bitte beachten Sie ebenfalls:

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer
 

Bitte beachte Sie außerdem:

Die Grundsteuerreform wirkt sich erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus. Die Grundsteuerwerte werden jedoch bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Realsteuer (Hebesätze)

ab 01.01.2016:

  • Grundsteuer A 380 v.H. (Landwirtschaft)
  • Grundsteuer B 380 v.H.
  • Gewerbesteuer 380 v.H.

Nähere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier.

Hundesteuer

  • 1. Hund
    108,00 Euro
  • 2. Hund
    216,00 Euro
  • 3. Hund
    324,00 Euro
  • 4. Hund
    432,00 Euro
  • jeder weitere Hund
    540,00 Euro
  • 1. Kampfhund
    800,00 Euro
  • 2. Kampfhund
    1.600,00 Euro
  • 3. Kampfhund
    2.400,00 Euro
  • 4. Kampfhund
    3.200,00 Euro
  • 5. und jeder weitere Kampfhund
    4.000,00 Euro

Hundesteuersatzung

Vergnügungssteuer

Der Steuersatz beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat der Steuerpflichtfür das Bereithalten eines Gerätes nach § 2 Abs.1

1. mit Gewinnmöglichkeit an den in § 2 Abs.1 genannten Orten

  • in Spielhallen oder einem ähnlichem Unternehmen im Sinne von § 33 i oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung: 20 % mind. jedoch 100,00 Euro
  • in Gaststätten und an sonstigen Aufstellungsorten: 20 % mind. jedoch 50,- €

der elektronisch gezählten Bruttokasse. Bei Verwendung von Chips, Token und dergleichen ist der hierfür maßgebliche Geldwert zugrunde zu legen.

2. ohne Gewinnmöglichkeit an den in § 2 Abs.1 genannten Orten

  • in Spielhallen oder einem ähnlichem Unternehmen im Sinne von § 33 i oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung: 100,00 Euro
  • in Gaststätten und an sonstigen Aufstellungsorten 50,00 €

Vergnügungssteuersatzung

Wasserzins & Entwässerungsgebühren

ab 01.01.2024

  • 2,59 € je m³ Wasser zuzüglich MWst. (7%) + Grundgebühr für Zähler zuzüglich MWst. (7%)
  • Schmutzwassergebühr: 2,76 € je m³ pro Frischwasser
  • Niederschlagswassergebühr: 0,42 € je m² befestigte/versiegelte Fläche

Wasserversorgungssatzung

Abwassersatzung

Infos zur Trinkwasseranalyse und Wasserhärte finden Sie auf der Homepage von Zweckverband Landeswasserversorgung. 

Weiter zur Homepage "Zweckverband Landeswasserversorgung"

Sondernutzungsgebühren

Kontakt

Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
07153 5006-0
07153 5006-60
info@hochdorf.de

Bankeinzug

Nutzen Sie den Lastschrifteinzug und lassen Sie ihre Gebühren bequem abbuchen.

Weiter zur PDF-Datei SEPA-Lastschriftmandat

Bankverbindungen

Volksbank Plochingen
IBAN: DE02 6119 1310 0670 2220 03
BIC: GENODES1VBP

KSK Esslingen-Nürtingen
IBAN: DE63 6115 0020 0030 8051 34
BIC: ESSLDE66XXX

Gläubiger-ID
DE8422200000343777

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