Coronavirus: Landesregierung und Region Stuttgart unterstützen Gewerbetreibende
Unterstützung der Landesregierung
Die Landesregierung hat folgende finanzielle Soforthilfen für Soloselbstständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die unmittelbar durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind, beschlossen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses zunächst für drei Monate in Höhe von bis zu
- 9.000 Euro für Antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigen,
- 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigen,
- 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Union mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente (VZÄ)), wirtschaftlich tätige Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 50 Beschäftigten (VZÄ). Soloselbständige sind insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten. Zuständig für die Prüfung des Antrags, die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse ist die L-Bank.
Hier finden Sie die Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe („Soforthilfe Corona“) der Landesregierung vom 22.03.2020 sowie das Faktenblatt der L-Bank zu den Hilfsangeboten.
- Weitere Infos über die Website des Wirtschaftsministeriums.
- Antragsformular Soforthilfe Corona (PDF)
Unterstützung der Region Stuttgart
Die Wirtschaftsförderung der Region Stuttgart bietet ebenfalls unterschiedliche Unterstützungs-Pakete für Gewerbetreibende an. Auf der Website der Wirtschaftsförderung finden Sie alle wichtigen Informationen.
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