Rathaus News: Gemeinde Hochdorf

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Lärmkarten

Autor: Stockburger
Artikel vom 30.01.2013

Lärmkarten für 5200 Kilometer Hauptverkehrsstraßen veröffentlicht
Lärmschutzbeauftragte Gisela Splett: „Lärmkarten sind notwendige Grundlage für besseren Lärmschutz“

Die LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz hat landesweit strategische Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen und die nicht-bundeseigenen Eisenbahnen erstellen lassen und diese am 25. Januar 2013 im Internet veröffentlicht. „Die Lärmkarten sind die Voraussetzung für die zweite Stufe der kommunalen Lärmaktionsplanung. Nun sind die Kommunen gefordert rasch im Interesse ihrer BürgerInnen tätig zu werden. Ich erhoffe mir hiervon einen deutlichen Schub zum Schutz lämgeplagter AnwohnerInnen“, sagte Gisela Splett MdL, Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg.

„Stellvertretend für die Kommunen haben wir in den vergangenen Monaten die benötigten Eingangsdaten für die aufwändigen Lärmkarten beschafft, teilweise auch neu erstellt und zusammengeführt“, so Margareta Barth, Präsidentin der LUBW. Abrufbar sind die Lärmkarten ab sofort für die Hauptverkehrsstraßen – das sind Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Sie bilden die Grundlage für die nun folgende Lärmaktionsplanung der Städte und Gemeinden, mit der Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden sollen. Dazu müssen die Kommunen zunächst sorgfältig analysieren und prüfen, in welchen Bereichen Lärmproblemen abgeholfen oder einer Zunahme des Lärms entgegengewirkt werden soll.

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur empfiehlt insbesondere denjenigen Gemeinden die Erstellung eines Lärmaktionsplans, bei denen der Lärmindex für den Tag 65 dB(A) oder für die Nacht 55 dB(A) an Wohngebäuden überschreitet. Vordringlicher Handlungsbedarf besteht in Gebieten mit sehr hoher Lärmbelastung und Pegelwerten von über 70 dB(A) am Tag oder über 60 dB(A) nachts.

Die Karten der nicht-bundeseigenen Schienenwege waren bereits zum 30. Juni 2012 ins Netz gestellt worden. Auf die Lärmkarten für die bundeseigenen Schienenwege muss noch eine ganze Zeit gewartet werden. Das Bundesumweltministerium hatte im November 2011 mitgeteilt, dass sich die Kartierung an den bundeseigenen Eisenbahnstrecken – zuständig ist hier das Eisenbahn-Bundesamt – bis Ende 2013 verzögern wird.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2012 können über das Internet unter der Adresse www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/218083/ abgerufen werden.
Die Karten betreffend der Gemeinde Hochdorf können unter www.hochdorf.de auf der Startseite eingesehen werden.
Außerdem können die Karten auf dem Rathaus in Hochdorf bei Herrn Kerner nach Terminabsprache unter der Telefonnummer 07153/5006-40 eingesehen werden. Die Verwaltung erläutert ihnen auch gerne die Karten.



Hintergrundinformationen zur Durchführung der Lärmkartierung
In der zweiten Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen Lärmkarten erstellt werden für Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, für Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr sowie für Ballungsräume mit mehr als 100.000 EinwohnerInnen. Hierzu gehören die Städte Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Ulm, Pforzheim und Reutlingen. Die Ballungsraumkommunen sind sowohl für die Erstellung der Lärmkarten als auch für die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen selbst zuständig. Eine Aktualisierung der Lärmkartierung 2007 für den Flughafen Stuttgart war nicht erforderlich. Eine Überprüfung ergab, dass aufgrund der eher rückläufigen Flugbewegungen kein Bedarf bestand, die Lärmkarten zu überarbeiten.

Die Lärmbelastung wurde nach festgelegten Berechnungsverfahren für eine Höhe von 4 m über Boden in einem engmaschigen Raster von 10 m x 10 m ermittelt. In die Schallberechnungen sind umfangreiche Eingangsdaten wie z. B. Lage und Verkehrsbelastung der Straßen, LKW-Anteile, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Straßenbelag, vorhandene Lärmschutzeinrichtungen, Geländemodell, Bebauung sowie Bewohnerzahlen eingeflossen. Diese Daten wurden in enger Kooperation mit Fachdienststellen wie der Landesstelle für Straßentechnik und den Kommunalen Rechenzentren erstellt. Für die Verkehrsstärken wurden die aktuellen Daten der Straßenverkehrszählung 2010 zugrunde gelegt. Die Kommunen des Landes wurden umfassend einbezogen. Sie hatten die Möglichkeit, über eine eigens eingerichtete interaktive Karte im Internet die Daten für ihr Gemeindegebiet zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren oder zu ergänzen. Dieses Angebot wurde von den Kommunen intensiv genutzt.

Die erfasste Streckenlänge beim Straßenverkehr beträgt rund 5.200 km, die Fläche des Berechnungsgebietes rund 6.500 km². Insgesamt wurden 1.500 Lärmkarten erstellt. Zusammen mit den Lärmkarten wurden gemäß der Richtlinie auch Zahlen veröffentlicht, die – bezogen auf die kartierten Strecken – aussagen, wie viele Menschen im Land welchen Lärmpegeln ausgesetzt sind.

Hintergrundinformationen zu den rechtlichen Grundlagen für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung
Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (kurz: EU-Umgebungslärmrichtlinie) legt ein europaweit einheitliches Konzept fest, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern. Die Richtlinie wurde im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzt.

Die Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet u. a. zur Erfassung der Lärmbelastung durch Umgebungslärm – getrennt für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Die Lärmbelastung wird nach standardisierten Berechnungsverfahren ermittelt. Die Ergebnisse der Schallberechnung sind in Form von strategischen Lärmkarten darzustellen. Auf den Lärmkarten aufbauend sind Lärmaktionspläne zu erstellen. Für die Umsetzung der Richtlinie sind verschiedene Stufen (Fristen) vorgesehen (siehe Tabelle). Nach der ersten Stufe 2007/2008 und der nun anstehenden zweiten Stufe sollen alle fünf Jahre Aktualisierungen vorgenommen werden.

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) hat mit Schreiben vom 23. März 2012 Hinweise gegeben, wann und wie Lärmaktionspläne zu erstellen sind. Das Schreiben ist auf den Internetseiten des MVI unter der Adresse www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/108145/ einsehbar.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg und Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz