Gemeinde Hochdorf (Druckversion)
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Wie ist der Ablauf der Trauung vor dem Standesbeamten?

Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Partner vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Partner müssen die Erklärung persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Standesbeamten abgeben. Sie können sich nicht, beispielsweise durch die Eltern oder Geschwister, vertreten lassen. Sie können die Erklärung auch nicht:

  • unter einer Bedingung (Ehepartner ist zeugungsfähig) oder
  • einer Zeitbestimmung (wir möchten unsere Ehe nach spätestens zehn Jahren wieder beenden) oder
  • unter einem Vorbehalt (ich erkenne die Heirat nur an, wenn auch die kirchliche Trauung erfolgt)

abgeben.

Der Standesbeamte soll die Partner einzeln befragen, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Bejahen beide Partner die Frage, erklärt der Standesbeamte die Partner für verheiratet. All dieses soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form erfolgen. Auf Wunsch eines Partners kann die Eheschließung auch im Beisein von einem oder zwei Zeugen als Trauzeugen erfolgen. Der Standesbeamte erfasst den Vorgang in einem Protokoll, das Ehepartner, Zeugen und Standesbeamte unterschreiben. Danach erfolgt die Eintragung der Trauung in das Eheregister.

Kontakt

Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
07153 5006-0
07153 5006-60
info@hochdorf.de

Ansprechpartner

Standesbeamtin
Julia Weber
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
Mobiltelefon: 07153 5006-21
Faxnummer: 07153 5006-61
j.weber(@)hochdorf.de

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