Warum gibt es Friedhöfe?
Eine Beisetzung findet in Deutschland überwiegend auf dem Friedhof statt. Grund hierfür ist der sogenannte Friedhofszwang. Das Bestattungsgesetz schreibt vor, dass Verstorbene auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. Ausnahmen werden nur bei bestimmten Bestattungsarten gemacht. Ein Beispiel für eine solche Ausnahme ist die Seebestattung, bei der die Asche des Verstorbenen auf See beigesetzt wird. Die meisten Friedhöfe bieten unterschiedliche Grabarten wie zum Beispiel Reihengräber, Wahlgräber und Gräberfelder an.
Bei der Gestaltung von Friedhofsanlagen wird vor allem darauf geachtet, dass man einzelne Friedhofsteile, Grabfelder oder Gebäude über direkte Gehwege erreichen kann.
Bestattungsmöglichkeiten
Auf dem Friedhof in Hochdorf gibt es folgende Bestattungsmöglichkeiten:
Grabarten
Unterschied zwischen Reihen- und Wahlgrab:
Kontakt
Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
07153 5006-0
07153 5006-60
info@hochdorf.de
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Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf
Ansprechpartner
Julia Weber
Zimmer 3
Mobiltelefon: 07153 5006-21
Faxnummer: 07153 5006-60
j.weber(@)hochdorf.de