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Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2016
Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Hochdorf die in der nachstehenden Übersicht angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und § 12 Abs. 3 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem BauGB (Gutachterausschussverordnung) vom 11.12.1989 (GBl. S. 541), geändert durch Verordnung der Landesregierung vom 15.02.2005 (GBl. S. 167) zum Stichtag 31.12.2016 ermittelt. Die Sitzung fand am 05.07.2017 statt.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Bei Bedarf kann nach $ 193 BauGB beim Gutachterausschuss der Gemeinde Hochdorf ein Gutachten über den Verkehrswert eines Grundstückes beantragt werden. Die Gemarkung Hochdorf ist in sechs Richtwertzonen eingeteilt.
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Gemeinde Hochdorf gibt zum o.g. Stichtag folgende Bodenrichtwerte pro Quadratmeter für unbebaute Grundstücke bekannt:
- Richtwertzone I
Innerörtliche Lage, baureifes Land voll erschlossen
425,00 € pro qm - Richtwertzone II
Verkehrsbelastete Straßen, Wohnbauflächen, baureifes Land voll erschlossen
395,00 € pro qm - Richtwertzone III
Durchgangsstraßen, Wohnbauflächen, baureifes Land, voll erschlossen
350,00 € pro qm - Richtwertzone IV
Gewerbeflächen, baureifes Land, voll erschlossen
165,00 € pro qm - Richtwertzone V
Ackerflächen
3,20 € pro qm - Richtwertzone VI
Grünland/Wiesen
2,20 € pro qm
Die Richtwertzonenkarte kann im Rathaus Hochdorf, Kirchheimer Straße 53, 73269 Hochdorf, Zimmer 7, eingesehen werden.