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Bodenrichtwerte

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte

Aufgrund von § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) i.V.m. § 12 der Gutachterausschussverordnung vom 15. Februar 2005 (Ges.Bl. S. 167) hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Hochdorf die Bodenrichtwerte für unbebaute, baureife Grundstücke sowie Ackerflächen und Grünland/Wiesen im Bereich der Gemeinde Hochdorf, bezogen auf die Jahre 2009 und 2010, ermittelt.

Die Markung ist in fünf Richtwertzonen eingeteilt:

Richtwertzone I
Innerörtliche Lage Wohnbauflächen, baureifes Land, voll erschlossen
390,00 EUR pro qm 

Richtwertzone II
Verkehrsbelastete Straßen/ Durchgangsstraßen, Wohnbauflächen, baureifes Land, voll erschlossen
300,00 EUR pro qm 

Richtwertzone III
Gewerbeflächen baureifes Land, voll erschlossen
140,00 EUR pro qm

Richtwertzone IV
Ackerflächen
3,20 EUR pro qm

Richtwertzone V
Grünland/Wiesen
2,30 EUR pro qm

Weitere Informationen

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73269 Hochdorf

Fon: 07153 5006-0
Fax: 07153 5006-60
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