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Tierquälerei anzeigen

Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere artgerecht gehalten und gepflegt werden und dürfen nicht gequält, ausgesetzt oder getötet werden. Wenn Sie beobachten, wie Tiere gequält, schlecht gehalten oder vernachlässigt werden oder wenn Sie hierfür einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie dies anzeigen.

Zuständig:

  • die Polizei oder
  • das Veterinäramt der Unteren Verwaltungsbehörde
    Untere Verwaltungsbehörde ist,
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Ablauf:

Wenden Sie sich mit Ihren Beobachtungen an die nächste Polizeidienstelle oder an das zuständige Veterinäramt. Sie sollten genaue Angaben über Ort, Zeit, Art und Ablauf des Vorfalls und, wenn bekannt, über beteiligte Personen machen können. Wenn es außer Ihnen noch weitere Zeugen gibt, sollten auch diese persönlich ihre Eindrücke zu Protokoll geben. Wenn Sie Fotos des Vorfalls oder gegebenenfalls eine Zeichnung vorlegen können, ist dies meist hilfreich.

Die für die Einhaltung der Tierschutzvorschriften zuständige Behörde ist die Untere Verwaltungsbehörde, bei Verdacht auf Straftatbestände die Polizei. Ihre Angaben werden dort überprüft. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird entweder die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet oder es werden gegenüber dem für die Missstände verantwortlichen Tierhalter Anordnungen getroffen, um die Tierhaltung zu verbessern und gegebenenfalls Bußgeld verhängt.

In besonders schweren Fällen von Tierquälerei oder Vernachlässigung können die Tiere dem Halter auch sofort weggenommen werden. Sie werden dann in der Regel auf Kosten des Halters anderweitig untergebracht und versorgt.

Kosten:

Für eine Meldung oder Anzeige fallen keine Gebühren oder sonstige Kosten an.

Rechtsgrundlage:

Weitere Informationen

Formulare

Hier finden Sie unsere Formulare zu den Bereichen: Meldewesen, Passamt, Standesamt, Hunde, Steuern & Abgaben, Baurecht

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Information

Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen.

Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.

 
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Kontakt

Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf

Fon: 07153 5006-0
Fax: 07153 5006-60
info@hochdorf.de

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