![]() ![]() ![]() DienstleistungenHilfe bei der Prozessführung (Prozesskostenhilfe)Wer Hilfe bei der Prozessführung benötigt, kann sich zunächst an eine Rechtsantragstelle wenden. Die Rechtsantragstellen sind bei den Amtsgerichten eingerichtet. Bei kleineren Gerichten, bei denen keine Rechtsantragstellen eingerichtet sind, nehmen die Geschäftsstellen die Aufgaben der Rechtsantragstelle wahr. Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der Rechtsantragstelle beziehungsweise der Geschäftsstelle helfen kostenlos bei der Formulierung von Anträgen oder Erklärungen, die zur Vorlage beim zuständigen Gericht bestimmt sind (beispielsweise bei Klagen, Stellungnahmen, Vollstreckungsschutzmaßnahmen oder Prozesskostenhilfeanträgen). Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der Rechtsantragstelle beraten soweit wie möglich selbst oder verweisen an die jeweils zuständige Stelle. Außerdem weisen sie auf die Möglichkeit hin, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu erhalten. Prozesskostenhilfe kann erhalten, wer die Kosten einer Prozessführung aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Weitere Voraussetzung ist, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung erhält, wem von seinem Einkommen nach Abzug von Steuern, Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten, angemessenen Wohn- und Heizkosten und Freibeträgen nicht mehr als 15 Euro monatlich verbleiben. Derzeitige monatliche Freibeträge:
Hinweis: Eine genaue Berechnung ist jedoch nur im konkreten Einzelfall möglich. Übersteigt das einzusetzende Einkommen 15 Euro, kann das Gericht eine monatliche Ratenzahlung anordnen oder die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnen. Neben dem Einkommen ist das eigene Vermögen zur Deckung der Prozesskosten einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Die Prozesskostenhilfe deckt die Gerichtskosten. Die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes oder der eigenen Rechtsanwältin deckt sie nur, wenn das Gericht einen Rechtsanwalt beziehungsweise eine Rechtsanwältin beigeordnet hat. Diese Beiordnung muss allerdings besonders beantragt werden (Beiordnungsantrag). Fragen hierzu beantwortet Ihnen der Rechtspfleger oder die Rechtspflegerin der Rechtsantragstelle. Nicht von der Prozesskostenhilfe umfasst sind die Kosten der gegnerischen Partei (z.B. deren Rechtsanwaltskosten). Sollten Sie den Rechtsstreit verlieren, müssen Sie daher deren Kosten erstatten. Eine Ausnahme gilt lediglich in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten. Die Beratungshilfe kann bei außergerichtlichen Angelegenheiten, die Prozesskostenhilfe bei gerichtlichen Verfahren beantragt werden. Zuständig:
Voraussetzung:
Hinweis: Prozesskostenhilfe wird nicht gewährt, wenn
Ablauf:Sie müssen einen formlosen "Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe" stellen. In dem Antrag muss das Streitverhältnis ausführlich und vollständig dargestellt werden. Außerdem müssen Sie die eventuell vorhandenen Beweismittel angeben. Dem Antrag muss eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem vorgeschriebenen Formular beigefügt werden. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Wenn Sie beim Ausfüllen Schwierigkeiten haben, können Sie sich an das Gericht oder an ein Rechtsanwaltsbüro wenden. Der Antrag kann auch direkt durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin eingereicht werden. Unterlagen:
Rechtsgrundlage:Formulare![]() Hier finden Sie unsere Formulare zu den Bereichen: Meldewesen, Passamt, Standesamt, Hunde, Steuern & Abgaben, Baurecht Information![]() Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. Gemeinde Hochdorf Fon: 07153 5006-0 ![]() |